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Rechtsschutzversicherung und Widerruf von Kreditverträgen

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 832 Wörter · 564 Aufrufe

Damit ihre Rechtsschutzversicherung „greift“, muss zunächst ein Versicherungsfall eingetreten sein. Die (allgemeinen) Versicherungsbedingungen sehen in der Regel vor, dass der erste tatsächliche oder behauptete Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften maßgebend ist.

In den Fällen der fehlerhaften Widerrufsbelehrung liegt dieser Rechtspflichtenverstoß nach allgemeiner Meinung noch nicht beim Abschluss des Darlehensvertrages, da die Rechtsfolge des fehlenden Widerrufs das Nichtlaufen der Frist ist. Im Ergebnis führt das dazu, dass eine Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung erst ab dem Zeitpunkt besteht, wenn die Bank sich weigert, den erklärten Widerruf anzuerkennen und umzusetzen.

Haben Sie das das Darlehen im Jahre 2005 aufgenommen, die Rechtsschutzversicherung jedoch erst 2008 abgeschlossen, dann berufen sich Versicherer häufig auf einen sog. vorvertraglichen Rechtsschutzfall. Das heißt, dass der Versicherte, der im Jahre 2013 das Darlehen widerrufen möchte, deswegen keinen Kostenschutz erhalten soll, weil seine Versicherung nicht schon bei Abschluss des Darlehens im Jahre 2005 bestanden hat.

Diese Argumentation von Rechtsschutzversichern war schon immer fraglich. Spätestens ab 2007 steht sie eindeutig im Widerspruch zur Rechtsprechung des höchsten deutschen Zivilgerichts.

Denn in einem Beschluss vom 17.10.2007 – AZ: IV ZR 37/07 – hatte der Bundesgerichtshof (BGH) für die Allgemeinen Rechtschutzbedingungen (ARB) 94 klargestellt, dass es für den Eintritt des Rechtsschutzfalles auf den Verstoß ankommt, den der Versicherungsnehmer seinem Vertragspartner vorwirft. Dies ist beim Widerruf von Darlehensverträgen der Vorwurf des Darlehensnehmers, seine Bank weise den erfolgten Widerruf zu Unrecht zurück.

Da das Widerrufsrecht bei falscher Widerrufsbelehrung zeitlich unbegrenzt gilt, kommt es für den Rechtsschutzfall mithin auf die Zurückweisung des Widerrufs (hier im Jahre 2013) an und nicht auf den Abschluss des Kredites an sich (im Beispiel im Jahr 2005) an.

In einem Urteil vom 24. April 2013 (AZ: IV ZR 23/12) hat der BGH diesen Grundsatz ausdrücklich betont. Im Fall ging es darum, dass der Erwerber einer Lebensversicherung infolge unzureichender Vertragsinformationen dem Abschluss der Versicherung noch Jahre später widersprechen wollte und hierfür Rechtsschutz verlangte. Der Rechtsschutzfall, so die BGH-Richter liegt hier nicht im Abschluss des Lebensversicherungsvertrages, sondern in der Weigerung des Lebensversicherers, das Widerspruchsrecht des Klägers anzuerkennen.

Entsprechend der Vielzahl der Fälle, denen sich die Banken, Sparkassen und Volksbanken einer stetig steigenden Widerrufswelle ausgesetzt sehen, steigen im gleichen Verhältnis die Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherungen durch die Versicherten.

Im Hinblick auf die damit verbundenen Kosten versuchen die Rechtsschutzversicherungen deshalb teilweise mit einer unrichtigen bzw. unsachgemäßen Begründung die eigene Eintrittspflicht abzulehnen. Hiergegen kann man jedoch einiges tun - lassen Sie ihren Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht den Deckungsschutz bei der Rechtsschutzversicherung beschaffen.

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.11. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
steff

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