Di, 21. Jul 🇩🇪 DE 🌐 EN DE Preise
AD-HOC Aktuelle Ad-Hoc-Meldungen: 08:32 Gemietete Intelligenz: Warum digitale Souveränität zur Entscheiderfrag.... 08:32 Gemietete Intelligenz: Warum digitale Souveränität zur Entscheiderfrag.... 08:24 Google macht Löschungen öffentlich: Der neue Hinweis wird zur Vertraue.... 08:24 Google macht Löschungen öffentlich: Der neue Hinweis wird zur Vertraue.... 08:19 Immobilienbewertung in Magdeburg: Zertifizierter Immobiliengutachter s.... 08:19 Immobilienbewertung in Magdeburg: Zertifizierter Immobiliengutachter s.... 08:15 Gemeinsam stark in SAP Intralogistik-Projekten: CAS AG, IAL und THEM C.... 08:14 Gemeinsam stark in SAP Intralogistik-Projekten: CAS AG, IAL und THEM C....
Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

RECHT DURCHSETZEN MIT HILFE DER PROZESSKOSTENFINANZIERUNG

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 5 Min. Lesezeit · 1.044 Wörter · 259 Aufrufe

Wollen Sie einen Rechtsanspruch gegenüber einem Dritten geltend machen, ohne selbst das Prozesskostenrisiko zu tragen? Dann stellen Sie eine Finanzierungsanfrage bei der mit dem BSZ e.V. kooperierenden Prozessfinanzierungsgesellschaft.

Auf Basis der von Ihnen übermittelten Informationen, prüfen und beurteilen unsere unabhängigen und renommierten Partner-Anwälte fallbezogen und unter Berücksichtigung örtlicher Rechtssprechungsgepflogenheiten die Erfolgswahrscheinlichkeit Ihres Rechtsanspruchs sowie die Bonität des Anspruchsgegners.

Ist Ihr Anspruch erfolgversprechend, die Bonität des Anspruchsgegners gewährleistet und der Streitwert beträgt ab 50000.- Euro, so steht einer Finanzierung Ihres Prozesses nichts mehr im Weg und Sie erhalten von der Prozessfinanzierungsgesellschaft ein verbindliches Vertragsangebot zur Übernahme Ihrer Prozessfinanzierungskosten.

Die vertragliche Erfolgsbeteiligungsvereinbarung beinhaltet u.a. die prozentuelle Höhe der Erfolgsprovision der Prozessfinanzierungsgesellschaft sowie die Modalitäten des Prozesses sowie des Finanzierungsvertrags. Für Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Prozessfinanzierung“ werden Sonderkonditionen gewährt.

IHR WEG ZUM ERFOLG

Ob als Privatperson oder Unternehmer – die Verfolgung berechtigter Rechtsansprüche ist häufig mit Schwierigkeiten und vielen Risiken verbunden. Prozesse dauern mitunter jahrelang. Das ist nicht nur nervenaufreibend, sondern aus wirtschaftlicher Sicht auch sehr risikoreich. Der BSZ e.V. und die mit ihm kooperierende Prozessfinanzierungsgesellschaft bietet daher professionelle Unterstützung in der Schadensregulierung und stellen Betroffenen unabhängige und erfahrene Anwälte zur Seite.

KURZ UND BÜNDIG

• Die Prozessfinanzierungsgesellschaft übernimmt für Sie das gesamte Prozesskostenrisiko

• Sie erhalten die Chance, Ihren Rechtsanspruch ohne finanzielles Risiko einzuklagen

• Sie beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös. (Sonderkonditionen für BSZ e.V. Fördermitglieder der Interessengemeinschaft „Prozessfinanzierung“.)

• Sie haben mit dem Prozessfinanzierer einen starken und finanzkräftigen Partner an Ihrer Seite

• Wir kämpfen für Sie mit unabhängigen Partnern und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzkräftigen „Gegnern“

• Kostenlose Prüfung und Beurteilung Ihres Finanzierungsantrags für BSZ e.V. Fördermitglieder der Interessengemeinschaft „Prozessfinanzierung“.

Bei folgenden Problemen und einem Streitwert ab 50 000.- Euro können Betroffene wegen einer Prozessfinanzierung anfragen:

1. Kapitalanlageverluste
2. Versicherungsstreitigkeiten
3. Lebensversicherungen
4. Fondsverluste
5. Schadensersatz bei Personenschäden
6. Falschberatung durch Banken
7. Fehlberatung durch Rechtsanwälte

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=97aa140b3ad60f6bead22b795fb84ce4

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu www.anwalts-toplisten.de

Wir bauen auf Ihre Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Der BSZ® e.V. finanziert seit 18 Jahren seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!

Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen Button“ verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz.
http://www.antwort-erbeten.de/bsz-ev-unterstuetzen

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR DAS JAHR 2017 SICHERN.

Anmeldung zum Newsletter.
https://sammelklagen.wordpress.com/anmeldung-zum-bezug-des-bsz-e-v-newsletter-recht-%C2%A7-billig

Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.02.2017 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Anzeige
Ende Anzeige

Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Sie haben ein rechtliches Anliegen zu dieser Mitteilung? Inhalt melden Eigene Daten entfernen Meldungen sind kostenlos.
Sie sind als Firma oder Pressekontakt dieser Mitteilung hinterlegt? Mit der hinterlegten E-Mail-Adresse bei pressekonto anmelden Sie erhalten einen Anmeldelink per E-Mail – ganz ohne Passwort.