Di, 21. Jul 🇩🇪 DE 🌐 EN DE Preise
AD-HOC Aktuelle Ad-Hoc-Meldungen: 11:46 Doosan Bobcat Bensheim startet Sommer-Aktion: Drei Teleskoplader zum S.... 11:46 Doosan Bobcat Bensheim startet Sommer-Aktion: Drei Teleskoplader zum S.... 11:43 Wohnmobilreisen 2026: Frankreich gewinnt bei deutschen Campern an Bede.... 11:43 Wohnmobilreisen 2026: Frankreich gewinnt bei deutschen Campern an Bede.... 11:40 IT-Personalberatung SK Solution Consulting: Zukunft braucht Champions. 11:39 IT-Personalberatung SK Solution Consulting: Zukunft braucht Champions. 11:37 K&I Schlüsselnotdienst: Günstige 24/7-Türöffnung und moderner Einbruch.... 11:36 K&I Schlüsselnotdienst: Günstige 24/7-Türöffnung und moderner Einbruch....
Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Proven Oil Canada (POC): Öl und Gas – das hört sich nach einem profitablen Geschäft an.

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 547 Wörter · 402 Aufrufe
Logo des BSZ e.V.
Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ e.V.

Öl und Gas – das hört sich nach einem profitablen Geschäft an. Doch die Hoffnungen auf Rendite müssen die Anleger der Proven Oil Canada (POC) Fonds wohl begraben. Sie werden aufgefordert, ihre Ausschüttungen bis zum 25. Juli 2015 zurückzuzahlen.

Die POC-Fonds investierten in Öl- und Gasgebiete in Kanada. Hohe Renditen und kurze Laufzeiten sollten das Interesse der Anleger wecken. Doch der Traum am lukrativen Öl-Geschäft partizipieren zu können, war schnell ausgeträumt. Schon 2013 häuften sich die Probleme. Um Kosten zu senken, wurden die Fondsgesellschaften schließlich zu einer großen Master-LP verschmolzen.

Positive Effekte für die Anleger blieben aber aus. Zunächst wurden die Ausschüttungen reduziert und schließlich eingestellt. Nun werden die Anleger auch noch aufgefordert, ihre erhaltenen Ausschüttungen wieder zurückzuzahlen. Und das mit einer kurzen Frist bis zum 25. Juli. Hintergrund ist offenbar, dass die Banken die Rückzahlung von Darlehen verlangen. „Im vorauseilenden Gehorsam sollten die Anleger dieser Aufforderung aber nicht nachkommen. Denn es ist fraglich, ob die Rückforderung der Ausschüttungen rechtlich überhaupt zulässig ist. Daher sollten zunächst die Gesellschaftsverträge dahingehend überprüft werden“, empfiehlt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Schlechte Nachrichten mussten die Anleger der POC-Fonds in den zurückliegenden Monaten häufiger verkraften. Da reiht sich die Rückforderung der Ausschüttungen nahtlos ein. Damit nicht noch weitere Hiobsbotschaften folgen, rät der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt den Anlegern, den Ausstieg aus der Beteiligung bzw. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen zu prüfen. Ansatzpunkt dafür könne eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Unterm Strich kann für die Anleger der Totalverlust ihrer Einlage stehen.

Außerdem können auch Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung entstanden sein, sofern in den Emissionsprospekten unvollständige, falsche oder irreführenden Angaben gemacht wurden.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "POC Proven Oil Canada". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der
Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=d7a87cacdd82fe980702093b7d81363e

Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.07. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp

Anzeige
Ende Anzeige

Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Sie haben ein rechtliches Anliegen zu dieser Mitteilung? Inhalt melden Eigene Daten entfernen Meldungen sind kostenlos.
Sie sind als Firma oder Pressekontakt dieser Mitteilung hinterlegt? Mit der hinterlegten E-Mail-Adresse bei pressekonto anmelden Sie erhalten einen Anmeldelink per E-Mail – ganz ohne Passwort.