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Proven Oil Canada POC I GmbH & Co. KG - Schadensersatzansprüche gegen Berater und Prospektverantwortliche

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 2 Min. Lesezeit · 458 Wörter · 337 Aufrufe

Wie die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB meldet, mehren sich für die Anleger der Proven Oil Canada POC I GmbH & Co. KG (POC) in jüngster Zeit die schlechten Nachrichten.

Zunächst war eine umfangreiche Umstrukturierung von POC I GmbH & Co. KG, POC II GmbH & Co. KG, POC Growth GmbH & Co. KG, POC Growth 2 GmbH & Co. KG, POC Natural Gas 1 GmbH & Co. KG sowie POC Growth 3 Plus GmbH & Co. KG erforderlich, um zukünftig die drückenden Kosten der Fonds stemmen zu können. Diese Fondsgesellschaften wurden in die COGI Ltd. Partnership als Master-LP zusammengeführt. Kurz nach dieser negativen Meldung wurde den Anlegern im November 2013 auch noch mitgeteilt, dass die Vorabauszahlungen zukünftig geringer ausfallen würden. Seither vermehren sich die Anfragen verunsicherter Anleger, wie künftig mit der Beteiligung zu verfahren ist.

Als problematisch für die Beteiligung der Anleger dürfte sich hierbei insbesondere das möglicherweise zu optimistische Geschäftskonzept der POC erweisen. Dieses sieht vor, durch Beteiligungen an kanadischen Zielgesellschaften, die im Bereich der Öl- und Gasgewinnung tätig sind, Ausschüttungen in Höhe von insgesamt 280 % (inklusive Kapitalrückführung) nach Steuern zu zahlen. Für die Kalkulation ist gegenwärtig jedoch nicht nur die nicht einkalkulierte Differenz zwischen dem Preis für US-amerikanisches und kanadisches Öl problematisch. Außerdem ergeben sich Schwierigkeiten beim Vertrieb des kanadischen Öls an die Weltmärkte, da das kanadische Pipeline-Netz nicht hinreichend ausgebaut ist.

Anleger sollten berücksichtigen, dass sie in den letzten Jahren Vorabausschüttungen erhalten haben, die bilanzrechtlich möglicherweise keine Gewinne darstellen und deshalb von der Fondsgesellschaft zurückgefordert werden könnten. Viele Anleger wurden jedoch von Seiten ihrer Berater nicht darauf hingewiesen, dass Ausschüttungen, die nicht durch Gewinne gedeckt sind, gegebenenfalls zurückzuzahlen sind und die Anleger in dieser Höhe haften. Betroffenen Anlegern rät CLLB Rechtsanwälte daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung als auch aus fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt ergeben können, von einer auf kapitalmarktrechtsspezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "POC - Proven Oil Canada" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3

Dieser Text gibt den Beitrag vom 24. 02. 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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