PROVEN OIL CANADA– MÖGLICHKEITEN EINES KAPMUG-VERFAHRENS WIRD GEPRÜFT
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB prüft die Möglichkeiten, für die Anleger mittels Kapitalanleger-Musterverfahren in Sachen POC vorzugehen.
Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, vertritt diese bereits zahlreiche Anleger im Zusammenhang mit Beteiligungen an den POC Proven Oil Canada Beteiligungsgesellschaften. Im Rahmen dieser Verfahren gegen die Initiatoren der POC-Beteiligungen haben die Rechtsanwälte zwischenzeitlich sowohl vom Landgericht Berlin, als auch vom Kammergericht Berlin, welches für die Berufungsverfahren zuständig ist, vorläufige Hinweise erhalten, in denen beide Gerichte den Emissionsprospekt für unzureichend erachten.
Parallel prüfen die Rechtsanwälte gegenwärtig die Möglichkeit für Anleger des Fonds POC Eins GmbH & Co. KG, die Schadensersatzansprüche im Rahmen eines Kapitalanleger-Musterverfahrens (KapMuG) durchzusetzen.
Die Vorteile dieses kollektiven Verfahrens für Anleger des Fonds POC Eins GmbH & Co. KG:
Der einzelne Anleger kann seinen Schadenersatzanspruch effektiv durchsetzen;
Das Prozesskostenrisiko für den einzelnen Anleger wird deutlich gesenkt;
Komplexe Rechtsfragen werden nur einmal mit Bindungswirkung für alle beteiligten Anleger geklärt, da es nur einer Beweisaufnahme bedarf;
Es kommt zur Beschleunigung bei der Abwicklung einer Vielzahl von Klagen.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte empfehlen Anlegern aufgrund der momentanen wirtschaftlichen Situation der Fondsgesellschaft in jedem Fall, anwaltlichen Rat von einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei einzuholen, um ihre rechtlichen Möglichkeiten im Zusammenhang mit den Beteiligungen an POC prüfen zu lassen.
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft POC Proven Oil Canada anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft POC Proven Oil Canada kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.07.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.