Proven Oil Canada – Anleger sollten nach den Gesellschafterversammlungen nicht abwarten, sondern aktiv werden.
Nachdem in der ersten Septemberwoche die Gesellschafterversammlungen der sechs POC Fonds, POC 1 GmbH & Co. KG, POC 2 GmbH & CO. KG, POC Growth GmbH & CO. KG, POC Growth 2 GmbH & Co. KG, POC Growth 3 Plus GmbH & Co. KG und der POC Natural Gas 1 GmbH & Co. KG, stattgefunden haben, bleiben nach wie vor trotz sogenannter „Informationsveranstaltungen“ zahlreiche Fragen ungeklärt.
Die aktuelle Situation ist mehr als unbefriedigend. Bereits im Vorfeld der Gesellschafterversammlung wurde seitens der POC versucht, darzustellen, worin sich die aktuelle Krise der kanadischen Gesellschaft, insbesondere aber auch der deutschen Fondsgesellschaften, begründet.
Es wurde überwiegend auf den niedrigen Ölpreis und Marktgegebenheiten abgestellt. Hierüber hat die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei WHP Wegel Hemmerich Partner bereits berichtet.
In voller Erwartung der Klärung offener Fragen haben zahlreiche Gesellschafter, aber auch anwaltliche Vertreter, die Informationsveranstaltungen der POC besucht. Die relevanten Fragen wurden jedoch nicht beantwortet. Unklar sind vor allem immer noch die Vermögensverhältnisse, so zum Beispiel, welchen Anteil genau die deutschen Fondsgesellschaften am Fondsvermögen in Kanada tatsächlich haben. Auch ist nach wie vor offen, wer genau hinter der Gesellschaft COGI steht und wer verantwortlich ist. Über die Mittelverwendung besteht offensichtlich ebenso Unklarheit. Eine wesentliche Frage für zahlreiche Gesellschafter war und ist, welche finanziellen Mittel tatsächlich noch von der COGI benötigt werden, um überhaupt in Gesprächen mit den kanadischen Banken zu verbleiben. Auch die Frage der konkreten Verwendung etwaiger Darlehen der Gesellschafter wurde nicht beantwortet.
Wird im Rahmen der aktuellen Krise aber nicht dargestellt, wie etwaige Mittelzuflüsse durch die Darlehen verwendet werden und ob diese überhaupt zu einer „Rettung und Verbesserung“ führen werden, wird schwerlich angeraten werden können, dass sämtliche betroffene Anleger Gelder „nachschießen“. Es mangelt somit trotz der durchgeführten Informationsveranstaltungen und Gesellschafterversammlungen an einem nachvollziehbaren und stichhaltigen Fortführungskonzept. Da die finanzielle Situation der COGI in Kanada offensichtlich mehr als schlecht ist, ist in jedem Fall anzuraten, eine „Schadensbegrenzung“ zu erwägen.
Hierzu hat der BSZ bereits die Interessengemeinschaft „POC Proven Oil Canada“ gegründet. Betroffene Anleger sollten daher nach den Gesellschafterversammlungen nicht abwarten, sondern aktiv werden. Je mehr Gesellschafter Druck auf die Geschäftsführung ausüben, umso höher sind die Erfolgsaussichten, dass die offenen Fragen kurzfristig geklärt werden können.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft POC - Proven Oil Canada beizutreten.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Dieser Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage zum 09.09.2015 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen können die Sach- und Rechtslage beeinflussen.
aw
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