Di, 21. Jul 🇩🇪 DE 🌐 EN DE Preise
AD-HOC Aktuelle Ad-Hoc-Meldungen: 17:36 Autobelehnung Wien, Linz, Graz, München und Berlin. 17:35 Autobelehnung Wien, Linz, Graz, München und Berlin. 16:59 MS8607: Druck, Temperatur und Feuchte mit nur einem Sensormodul erfass.... 16:59 MS8607: Druck, Temperatur und Feuchte mit nur einem Sensormodul erfass.... 15:30 Pferdegestützte Therapie für Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten. 11:25 gevekom gewinnt TotalEnergies Safety Award 2026 & beweist Expertise im.... 10:18 KI als Chefsache: CrossX-IT zeigte Geschäftsführern, wann Künstliche I.... 08:36 Privatverkauf vs. Makler: In Dresden kann das mehrere Zehntausend Euro....
Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Prospektfehler beim Wölbern Frankreich 04: Anleger haben gute Aussichten auf Schadensersatz

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 5 Min. Lesezeit · 972 Wörter · 439 Aufrufe

Für Anleger des gescheiterten Immobilienfonds Wölbern Frankreich 04 bestehen noch gute Chancen, ihre hohen finanziellen Verluste abzuwenden und Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

„Inzwischen haben sowohl das Landgericht Hamburg als auch das Landgericht Münster gravierende Prospektfehler beim Wölbern Frankreich 04 erkannt, die den Schadensersatzanspruch begründen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Marcel Seifert.

Schon im Dezember vergangenen Jahres erkannte das LG Hamburg, dass die Angaben in dem Verkaufsprospekt grob irreführend seien. Insbesondere wiesen die Angaben zur persönlichen Haftung der Anleger, zur Mietanpassungsmöglichkeit nach französischem Recht sowie zur Non-Recourse-Klausel erhebliche Mängel auf, stellte das Gericht fest. Ähnlich entschied im April 2016 auch das Landgericht Münster, die Angaben zur persönlichen Haftung der Gesellschafter seien irreführend. Beim Vorgängerfonds Wölbern Frankreich 01 hatte das Landgericht Berlin schon vor einem Jahr Prospektfehler erkannt.

„Wenn Gerichte bereits Prospektfehler erkannt haben, stehen die Chancen auf die Durchsetzbarkeit von Schadensersatzansprüchen besonders gut. Die Forderungen können sich dann sowohl gegen die Prospektverantwortlichen als auch gegen die Anlageberater richten“, erklärt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Seifert.

Denn nicht nur die Verkaufsprospekte hätten ein realistisches Bild von den Chancen und Risiken der Geldanlage zeichnen müssen. Auch in den Beratungsgesprächen hätten die Anleger umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Insbesondere hätten die fehlerhaften Prospektangaben vom Berater richtiggestellt werden müssen. Wie das LG Hamburg auch feststelle, hätten Bankberater die Prospektfehler auch erkennen müssen. „Unserer Erfahrung nach ist die Risikoaufklärung der Anleger in vielen Beratungsgesprächen allerdings ausgeblieben“, so Rechtsanwalt Seifert.

Allerdings sollten die Anleger mit der Geltendmachung ihrer Ansprüche nicht mehr lange warten. Der geschlossene Immobilienfonds Wölbern Frankreich 04 wurde im September 2006 aufgelegt, so dass schon bald die taggenaue zehnjährige Verjährung einsetzen könnte.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Wölbern-Fonds anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Wölbern-Fonds kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=d7a9317dec2edda62c3d15f115bbaf40

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

brüllseif

Sie möchten eine Bearbeitung auf Erfolgsbasis ohne eigenes finanzielles Risiko?
Wenn Sie glauben, dass Sie bei ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, sollten Sie die Prüfung von Schadensersatzansprüchen und gegebenenfalls die Durchführung erster außergerichtlicher Schritte in die Wege leiten. Die mit dem BSZ e.V. verbundenen Prozessfinanzierer finanzieren Fördermitgliedern des BSZ e.V. auf Wunsch die Durchsetzung außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsansprüche. Führen die außergerichtlichen Bemühungen nicht zum Erfolg entstehen Ihnen als Fördermitglied keine Kosten! Die enge Kooperation mit Fachanwälten ermöglicht es, Ihre Rechtsansprüche rasch und effizient zu prüfen und die Erfolgsaussichten in einem möglichen Gerichtsverfahren auszuloten. Im positiven Fall werden sämtliche Kosten übernommen, Auslagen und Gebühren, insbesondere Rechtsanwalts-, Gutachterkosten und sonstiger Honorare. Sie haben nicht das geringste finanzielle Risiko. Für einen einmaligen Förderbeitrag den Sie selbst bestimmen können beantragen Sie via Online-Formular den Beitritt zu der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice“.
https://sammelklagen.wordpress.com/anmeldung

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
Hier können Sie sich in die Unterstützerliste eintragen.
https://dieburgcity.wordpress.com/in-unterstuetzerliste-eintragen

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.07.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Anzeige
Ende Anzeige

Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Sie haben ein rechtliches Anliegen zu dieser Mitteilung? Inhalt melden Eigene Daten entfernen Meldungen sind kostenlos.
Sie sind als Firma oder Pressekontakt dieser Mitteilung hinterlegt? Mit der hinterlegten E-Mail-Adresse bei pressekonto anmelden Sie erhalten einen Anmeldelink per E-Mail – ganz ohne Passwort.