Prospektfehler beim Wölbern Frankreich 04: Anleger haben gute Aussichten auf Schadensersatz
Für Anleger des gescheiterten Immobilienfonds Wölbern Frankreich 04 bestehen noch gute Chancen, ihre hohen finanziellen Verluste abzuwenden und Schadensersatzansprüche durchzusetzen.
„Inzwischen haben sowohl das Landgericht Hamburg als auch das Landgericht Münster gravierende Prospektfehler beim Wölbern Frankreich 04 erkannt, die den Schadensersatzanspruch begründen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Marcel Seifert.
Schon im Dezember vergangenen Jahres erkannte das LG Hamburg, dass die Angaben in dem Verkaufsprospekt grob irreführend seien. Insbesondere wiesen die Angaben zur persönlichen Haftung der Anleger, zur Mietanpassungsmöglichkeit nach französischem Recht sowie zur Non-Recourse-Klausel erhebliche Mängel auf, stellte das Gericht fest. Ähnlich entschied im April 2016 auch das Landgericht Münster, die Angaben zur persönlichen Haftung der Gesellschafter seien irreführend. Beim Vorgängerfonds Wölbern Frankreich 01 hatte das Landgericht Berlin schon vor einem Jahr Prospektfehler erkannt.
„Wenn Gerichte bereits Prospektfehler erkannt haben, stehen die Chancen auf die Durchsetzbarkeit von Schadensersatzansprüchen besonders gut. Die Forderungen können sich dann sowohl gegen die Prospektverantwortlichen als auch gegen die Anlageberater richten“, erklärt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Seifert.
Denn nicht nur die Verkaufsprospekte hätten ein realistisches Bild von den Chancen und Risiken der Geldanlage zeichnen müssen. Auch in den Beratungsgesprächen hätten die Anleger umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Insbesondere hätten die fehlerhaften Prospektangaben vom Berater richtiggestellt werden müssen. Wie das LG Hamburg auch feststelle, hätten Bankberater die Prospektfehler auch erkennen müssen. „Unserer Erfahrung nach ist die Risikoaufklärung der Anleger in vielen Beratungsgesprächen allerdings ausgeblieben“, so Rechtsanwalt Seifert.
Allerdings sollten die Anleger mit der Geltendmachung ihrer Ansprüche nicht mehr lange warten. Der geschlossene Immobilienfonds Wölbern Frankreich 04 wurde im September 2006 aufgelegt, so dass schon bald die taggenaue zehnjährige Verjährung einsetzen könnte.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.07.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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