Prosavus: Was sollten Anleger jetzt tun? Klagen des Insolvenzverwalters zu erwarten!
Der Insolvenzverwalter von Prosavus, Frank-Rüdiger Scheffler, hatte vor Kurzen an die Anleger eine „Stellungnahme und letzte Mahnung“ versandt.
Anleger, die hieraus nicht reagieren und keine Zahlungen leisten, müssen nach Ansicht der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei leider damit rechnen, dass der Insolvenzverwalter demnächst Klage auf Rückzahlung gegen sie einreicht, auch, weil zum Jahresende Verjährung eintreten könnte und der Insolvenzverwalter somit zur Klage gezwungen sein könnte, um keine Verjährung zu riskieren.
Allerdings ist bereits fraglich, ob diese geleisteten Ausschüttungen, wie der Insolvenzverwalter argumentiert, anfechtbar sein sollen und gemäß § 143 InsO der Insolvenzmasse zurückzugewähren sind, und den Anlegern als Leistungsempfängern kein Anspruch auf die an diese geleisteten Ausschüttungen zugestanden hat.
Außerdem sollten Anleger prüfen, ob sie die Ausschüttungen wirklich vollständig erhalten haben, oder sie nicht z. B. Kapitalertragssteuer bezahlt haben, die eventuell von der Forderung abzuziehen sein könnte, was im Einzelfall geprüft werden muss.
Nach Ansicht der Rechtsanwälte ist somit nicht sicher, ob der Insolvenzverwalter mit diesen Klagen durchdringen würde, allerdings auch nicht völlig ausgeschlossen.
Sollte der Insolvenzverwalter mit seiner Klage Erfolg haben, so müssten die Anleger nicht nur die bisher geltend gemachten Beträge zgl. Zinsen, die sich summieren, bezahlen, sondern auch noch die Kosten für den Gegenanwalt.
Nach Ansicht der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei sollte die Forderung des Insolvenzverwalters jedenfalls intensiv überprüft werden und auch, ob nicht z. B. der Einwand der Entreicherung geltend gemacht werden könnte, z. B. bei Ausgaben, die ohne die Ausschüttungen nicht gemacht worden wären wie Hochzeit, Urlaubsreise, etc., was immer im Einzelfall geprüft werden muss, oder ob nicht z. B. ein „Härtefall“ vorliegen könnte.
Anleger sollen auch darauf hingewiesen werden, dass in vielen Fällen, wie die Erfahrung aus hunderten von betreuten Insolvenzfällen bei dieser Kanzlei zeigt, eine vergleichsweise Einigung mit einem Insolvenzverwalter möglich ist, was auch immer im Einzelfall überprüft werden muss.
Wir empfehlen daher Anlegern, umgehend fachanwaltlichen Rat gegen die Rückforderung einzuholen, um fristgerecht reagieren zu können.
Aufgrund der kurz gesetzten Frist sollen Anleger jedoch nochmals darauf hingewiesen werden, dass Eile geboten ist.
In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu der BSZ® Interessengemeinschaft Prosavus sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig. Liegt eine Falschberatung vor? Ergeben sich Schadensersatzansprüche? und wenn ja, wie setzt man die am besten durch? Im Rahmen der anwaltlichen Beratung erhalten betroffene Anleger eine ehrliche Einschätzung der Erfolgsaussichten und tatkräftige Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche - sei es durch Verhandlungen oder vor Gericht.
• Sie können Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prosavus anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prosavus kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=c268f42fcf9a6326cfb1d5d386dce5f2
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu www.anwalts-toplisten.de
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.
Anmeldung zum Newsletter
https://sammelklagen.wordpress.com/anmeldung-zum-bezug-des-bsz-e-v-newsletter-recht-%C2%A7-billig
• Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anwaltssuche?PHPSESSID=6352cbaaf63fe43ebba4bf50c657a65b
Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.