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POC-Fonds - Gesellschafterversammlungen offenbaren weiterhin nur schlechte Nachrichten für POC-Anleger.

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 699 Wörter · 404 Aufrufe
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Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ e.V.

Vom 01.-03. September 2015 fanden in Berlin die sechs außerordentlichen Gesellschafterversammlungen der POC-Fonds statt, die an der kanadischen Objektgesellschaft COGI Ltd. Partnership beteiligt sind (POC Eins GmbH & Co. KG, POC Zwei GmbH & Co. KG, POC Growth GmbH & Co. KG, POC Growth 2 GmbH & Co. KG, POC Growth 3 GmbH & Co. KG und POC Natural Gas 1 GmbH & Co. KG). Auch die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Brüllmann hat im Namen ihrer Mandanten an den Gesellschafterversammlungen teilgenommen.

Die Geschäftsführerin Monika Galba erklärte den zahlreich angereisten Gesellschaftern, dass die wirtschaftliche Situation schlimmer sei, als bislang dargestellt: die kanadische Objektgesellschaft COGI LP hat ein Gläubigerschutzverfahren eingeleitet (sog. CCAA-Verfahren). Man habe nun Zeit bis zum 25.09.2015 dem Gericht in Kanada mitzuteilen, ob überhaupt die Möglichkeit besteht das von der Bank gekündigte Darlehen mit dem Geld der deutschen Anleger zurückzuzahlen. Im Rahmen der Gesellschafterversammlungen sollten die Gesellschafter nun darüber entscheiden, ob mit diesem Geld ein Darlehen an die kanadische COGI LP gewährt werden könne. Nur so sei eine Insolvenz der COGI noch abzuwenden. Im Ergebnis würde eine Insolvenz der COGI für die deutschen Anleger letztlich wohl die Realisierung des Totalverlustrisikos bedeuten. Die Fondsgesellschaften werden die Ausschüttungen aber in jedem Fall von den Anlegern zurückholen, teilte Frau Galba mit.

Nach Ansicht der Geschäftsführung sei allein der niedrige Ölpreis Schuld an der Misere. Dieser Verfall sei nicht vorhersehbar gewesen. Ebenfalls anwesend waren zwei kanadische Vertreter die den Gesellschaftern die wirtschaftliche Situation auf dem kanadischen ÖL- und Gasmarkt erklärten und Prognosen darstellten.

In vielen Dingen wurden die Anleger trotz der gestellten Fragen bei der Aussprache weiterhin im Unklaren gelassen: Wo sind die von den Anlegern insgesamt investierten 300 Millionen Euro abgeblieben? Wieso wird man nicht rechtzeitig Informiert? Wie soll man zu etwas seine Zustimmung erteilen ohne die notwendigen Fakten? Einen richtigen Finanzierungsplan konnte die Geschäftsführung nämlich nicht vorlegen. Das vorgestellte Konzept basiert weiterhin auf lediglich auf Vermutungen. Auch erklärte Frau Galba, dass die Geschäftsführung nur im Falle einer Erfolgreichen Sanierung der COGI auf 60% des Honorars verzichten wird, und auch dann erst ab 2016. Das Geld wird von den zurückgeforderten Ausschüttungen einbehalten werden. Auch der Vorschlag einer Mittelverwendungskontrolle im Hinblick auf die zurückgeforderten Ausschüttungen wurde unverzüglich abgelehnt.

Am Ende der Versammlungen wurde über die folgenden zwei Beschlussanträge abgestimmt:

TOP 5: Beschlussfassung über die Darlehensgewährung an die COGI LP aus Mitteln der Rückzahlungen der Gesellschafter

TOP 6: Beschlussfassung über die weitere Darlehensaufnahme und weitere Darlehensgewährung an die COGI LP

Bei den Fonds "POC Eins" und "POC Growth 2" wurde TOP 5 mehrheitlich abgelehnt, die Fonds "POC Zwei", "POC Growth", "POC Growth 3" und "POC Natural Gas" stimmten im Hinblick auf TOP 5 mit JA. TOP 6 wurde nur beim Fonds "Natural Gas" zugestimmt.

Nachdem die Abstimmungen der jeweiligen Fonds unterschiedlich ausgefallen sind, müssen sich Anleger nun gedulden und abwarten war in Kanada passiert. Denn auch auf Nachfrage, was bei Eintritt dieses Szenarios - der unterschiedlichen Abstimmung der Fonds - die Folge sei, konnte man den Anwesenden keine Antwort geben.

Anleger, die angesichts dieser Entwicklung um ihr Geld fürchten, sollten Ihre rechtlichen Möglichkeiten im Zusammenhang mit Ihrer POC-Beteiligung prüfen lassen. In Betracht kommen Schadensersatzansatzsprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung und Prospektfehlern. Denn die Anleger hätten über die Risiken ihrer Geldanlage auch umfassend aufgeklärt werden müssen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft POC - Proven Oil Canada beizutreten.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=fca3fb0e6e083d2034f5a3bf61df6281

Dieser Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage zum 08.09.2015 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.
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Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

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