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PESEUS INVEST UND VERMÖGEN AG: BAFIN ORDNET DIE ABWICKLUNG DES INVESTMENTGESCHÄFTS AN

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 5 Min. Lesezeit · 982 Wörter · 436 Aufrufe

Die Peseus Invest und Vermögen AG muss ihr unerlaubt betriebenes Investmentgeschäft abwickeln. Das hat die Finanzaufsicht BaFin mit Bescheid vom 22. Dezember 2015 angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in Böblingen muss den Anlegern ihr investiertes Geld zurückzahlen.

Der BaFin-Bescheid ist noch nicht bestandskräftig; die Peseus Invest und Vermögen AG hat noch die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen die Abwicklungsanordnung einzulegen.

Lauf BaFin hat das Unternehmen den Anlegern angeboten, Genussrechte mit einer vereinbarten Gewinn- und Verlustbeteiligung zu zeichnen. Mit dieser kollektiven Vermögensverwaltung habe sie das Investmentgeschäft ohne die notwendige Erlaubnis oder Registrierung nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) betrieben. Daher müsse die Peseus Invest und Vermögen AG den Anlegern den zustehenden Buchwert des Genussrechtekapitals vollständig auszahlen.

Das Kapital der Anleger nutzte die Peseus Invest und Vermögen AG für Investitionen in Sachwerte. Diese Anlagen sollten nach Unternehmensangaben besonders wertbeständig und für die Anleger damit eine sichere Geldanlage sein. Sollte der BaFin-Bescheid rechtskräftig werden, wird sich allerdings zeigen müssen, wie sicher die Investitionen in die Genussrechte für die Anleger tatsächlich sind und ob das Unternehmen dann in der Lage ist, das Genussrechtekapital tatsächlich zurückzuzahlen. „Vergleichbare Fälle haben in der Vergangenheit schon gezeigt, dass die liquiden Mittel der betroffenen Unternehmen nicht ausreichen, um die Gelder an die Anleger zurückzuzahlen. Stattdessen wurde Insolvenz angemeldet und das Geld der Anleger steht im Feuer. Das muss bei der Peseus Invest und Vermögen AG natürlich nicht so sein. Dennoch sollten die Anleger wachsam sein und sich über ihre rechtlichen Möglichkeiten erkunden, ehe finanzielle Verluste drohen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Marcel Seifert. Denn sollte am Ende die Insolvenz stehen, müssen die Anleger hohe Verluste bis hin zum Totalverlust befürchten.

Soweit muss es allerdings nicht kommen. Es besteht auch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen. Diese können z.B. durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn die Anleger hätten in den Beratungsgesprächen auch umfassend über die Risiken ihrer Geldanlage aufgeklärt werden müssen. Darüber hinaus kommen auch Forderungen gegen die Unternehmensverantwortlichen in Betracht, die das Investmentgeschäft ohne die dafür erforderliche Erlaubnis betrieben haben.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Peseus Invest und Vermögen AG anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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