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Penell GmbH – Gemeinsamer Vertreter spricht von Zahlungsunfähigkeit! Anleger müssen handeln!

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 2 Min. Lesezeit · 388 Wörter · 386 Aufrufe
Logo des BSZ e.V.
Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ e.V.

Die Penell GmbH, ein Anbieter von Systemlösungen für die Elektroversorgung, hat Anleihen im Gesamtvolumen von 5,0 Mio. Euro ausgegeben (7,75%-Anleihe bis 10.06.2019, WKN: A11QQ8). Als Sicherheit wurde den Investoren das Kupfer in den Kupferkabeln zugesagt.

Wie die Penell GmbH mit Pressemitteilung vom 3. Dezember 2014 einräumen musste, hat eine Überprüfung der Lagerbestände ergeben, dass die den Anlegern zugesagten Lagerbestände nicht dem im Wertpapierprospekt angegebenen Lagerwert von 9,0 Mio. Euro entsprechen. Nach eigenen Schätzungen der Penell GmbH haben die Sicherheiten trotz Nachbesicherung einen Wert von 5,5 Mio. Euro und liegen damit unterhalb des Schwellenwertes von 6,25 Mio. Euro.

Die Gesellschaft hatte bereits zu einer Anleihe-Gläubigerversammlung eingeladen, die vom 2. bis 4. Februar 2015 stattfinden wird. Aktuell hat die Penell GmbH einen gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger bestellt sowie eine Rechtsanwaltskanzlei damit beauftragt, die juristische Aufarbeitung der Vorgänge vorzunehmen.

Schlechte Nachrichten für die Anleger: Der „Gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger“, die „One Square Advisory Services GmbH“ teilt in einem Schreiben an die Anleihegläubiger vom 30.01.2015 diesen mit, dass die MSW GmbH Berlin, unter anderem als Sicherheitentreuhänder tätig und mit der Erstellung eines Sanierungskonzeptes beauftragt, zu dem Ergebnis kommen würde, dass die Penell GmbH aktuell zahlungsunfähig ist und keine positive Fortführungsprognose bestehen würde.

Dies sind nun wirklich schlechte Nachrichten für die Anleger.

Betroffene Anleger können sich an den BSZ e.V. wenden. BSZ e.V,-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth hierzu: „Es sollte z.B. von einem Fachanwalt geprüft werden, ob Prospekthaftungsansprüche geltend gemacht werden können.. Betroffene können sich dem BSZ e.V. anschließen.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Mittelstandsanleihen/Penell GmbH". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=4ee3cc3de6bba192a2e52913f7177118

Dieser Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage zum 31.01.2015 wieder. Durch nachträglich eintretende Änderungen, kann sich die Sach- und Rechtslage ändern.
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