PAUKENSCHLAG FÜR DIE ANLEGER DER DIMAG DEUTSCHE INVESTMENT & MARKETING GMBH
Die Befürchtungen vieler Anleger der DIMAG Deutsche Investment & Marketing GmbH (DIMAG) sind nun traurig Realität geworden. Nachdem die DIMAG bereits seit Ende des Jahres 2014 die monatlichen Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Anlegern eingestellt hatte, wurde nunmehr mit Beschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 13.01.2016 über das Vermögen der DIMAG das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.
Für jene Anleger, welche in Genussrechte der DIMAG investiert haben, bedeutet dies einen massiven Verlust ihres eingesetzten Kapitals. So erklärt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Frederick Gisevius: „Bei den von der DIMAG ausgegebenen Genussrechten handelt es sich in aller Regel, um sog. vinkulierte Namensgenussrechte, für die gemäß des Genussrechtsvertrages ein insolvenzrechtlicher Nachrang vereinbart wurde. Ein solcher insolvenzrechtlicher Nachrang bedeutet, dass die Forderungen aus den Genussrechtsverträgen erst nach allen anderen Forderungen, also quasi zuletzt, bedient werden. Insbesondere die Rückzahlung des eingebrachten Kapitals erfolgt bei einer solchen nachrangigen Forderung praktisch nie“.
Die Einschätzung der Rechtsanwälte wurde durch den vorläufigen Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Hans-Peter Burghardt, mit Schreiben vom 25.02.2016 bestätigt. Den Anlegern wurde mitgeteilt, dass auf nachrangige Insolvenzforderungen nach derzeitigem Sachstand keine Quote entfallen wird.
Für die Anleger der DIMAG steht damit faktisch fest, dass ihr investiertes Geld zum erheblichen Teil verloren ist.
Hierzu BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Frederick Gisevius: „Die betroffenen Anleger sollten gerade im Hinblick auf die Insolvenz der DIMAG nicht untätig bleiben. Unsere Erfahrung auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts zeigt, dass die Anleger in den allermeisten Fällen, gerade auf das erhebliche Verlustrisiko eines Genussrechts nicht hingewiesen wurden. Auch die weiteren erheblichen Risiken einer solchen Anlage wurden in den uns bekannten Beratungsgesprächen gegenüber den Anlegern nicht erwähnt“. In solch einem Fall stehen den Anlegern Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung zu“.
Gerade vorliegend besteht der Vorteil solcher Schadensersatzansprüche darin, dass sich diese gegen den Berater und damit nicht zwangsläufig gegen die DIMAG richten. Somit können die Ansprüche der Anleger also an dem Insolvenzverfahren vorbei geltend gemacht werden. Zudem sind Schadensersatzansprüche im Rahmen eines Insolvenzverfahrens nicht nachrangig, so dass es auch sinnvoll sein kann, diese Ansprüche zur Insolvenztabelle anzumelden, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Frederick Gisevius.
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft DIMAG Deutsche Investment & Marketing GmbH anschließen.
Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft DIMAG Deutsche Investment & Marketing GmbH können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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