Ownership Feeder Quintett: Anleger sollen über Verkauf entscheiden.
Vom Schiffsfonds Ownership Feeder Quintett könnten bald nur noch zwei Schiffe übrig bleiben. Die Anleger sollen derzeit über einen Verkauf der beiden Containerschiffe MS K-Water und MS Aestatis abstimmen.
Nachdem das Containerschiff MS Hoheriff bereits 2014 verkauft wurde, verblieben in dem 2007 aufgelegten Dachfonds nur noch die Mehrzweckfrachter MS Sarah Friederich und MS Senta Friederich. „Die Probleme des Fonds könnten noch zunehmen“, befürchtet BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Simon Kanz.
Die Anleger stehen vor einer schwierigen Wahl. Wie das „fondstelegramm“ berichtet, würde der Verkaufserlös der beiden Schiffe nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten der Schiffsgesellschaften zu bedienen. Auf der anderen Seite könnte sonst die Insolvenz drohen. Die finanzierende Bank hat ein weiteres Engagement bereits abgelehnt.
Für die Anleger hat sich die Investition in den Dachfonds Ownership Feeder Quintett bislang nicht gelohnt. Die prospektierten Erwartungen wurden nicht erfüllt, Ausschüttungen sind nicht geflossen. „Ob sich angesichts der aktuellen Entwicklung an dieser Situation noch etwas ändert, ist zumindest ungewiss“, so Rechtsanwalt Kanz. Daher empfiehlt er den Anlegern ihre rechtlichen Möglichkeiten zu überprüfen.
In Betracht kommt z.B. auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Ansatzpunkt hierfür kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn wie der Dachfonds Ownership Feeder Quintett sind auch etliche andere Schiffsfonds seit der Finanzkrise 2008 in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. „Nicht wenige mussten Insolvenz anmelden. Anleger haben dabei viel Geld verloren“, erklärt Rechtsanwalt Kanz. Allerdings hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Beratung auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. „Wir müssen aber immer wieder feststellen, dass dies nicht geschehen ist. Obwohl den Anlegern der Totalverlust drohen kann, wurden die Risiken verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt. Stattdessen wurden die Schiffsfonds als sichere Geldanlage dargestellt, die auch zur Altersvorsorge geeignet ist. So eine fehlerhafte Anlageberatung begründet den Schadensersatzanspruch“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Außerdem hätten die vermittelnden Banken nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs über ihre Rückvergütungen aufklären müssen. Rechtsanwalt Kanz: „Wurden diese sog. Kick-Backs verschwiegen, kann ebenfalls Schadensersatz geltend gemacht werden.“
Da der Schiffsfonds MS Panagia von Harren & Partner im Jahr 2005 aufgelegt wurde, droht allerdings die Verjährung der Schadensersatzansprüche. Anleger sollten daher umgehend handeln.
Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Schiffsfonds Ownership Feeder Quintett " beizutreten.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 12. 10. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Cp
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