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OPALENBURG – Anleger sollten Zahlungsaufforderungen nicht ungeprüft nachkommen.

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 779 Wörter · 215 Aufrufe

Anleger der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 1. und 2. KG werden derzeit gerichtlich in Anspruch genommen, wenn sie die Zahlung der Rateneinlagen gestoppt haben.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei CLLB empfehlen: Anleger sollten außergerichtlichen und / oder gerichtlichen Zahlungsaufforderungen nicht ungeprüft nachkommen.

Nach Auffassung der Rechtsanwälte haben Anleger gute Chancen, sich gegen die behauptete Forderung der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG erfolgreich zu wehren, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Henning Leitz. Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt meint, dass sowohl die von der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 1. KG als auch die von der 2. KG verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft sein könnte.

Zudem sind nach den Erfahrungen der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei Anleger häufig nicht über die mit dem Erwerb einer Beteiligung an der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 1. und 2. KG einhergehenden Risiken bis hin zum Verlust des eingesetzten Kapitals aufgeklärt worden.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten bereits mehrere Anleger der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 1. und 2. KG und wurde mit der Forderungsabwehr beauftragt. Die Rechtsanwälte empfehlen Anlegern der Fonds anwaltlich prüfen zu lassen, ob Erfolg versprechende Möglichkeiten zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bestehen. In vielen Fällen übernehmen zudem bestehende Rechtsschutzversicherungen der Anleger die mit einer Anspruchsdurchsetzung verbundenen Kosten. Wichtig dabei ist, wegen möglicher Verjährung nicht zu lange zu warten.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft OPALENBURG VERMÖGENSVERWALTUNG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft OPALENBURG VERMÖGENSVERWALTUNG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=eaa4e8f57c12759dc35970d77f32582d

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
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Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu www.anwalts-toplisten.de

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 15.12.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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