Online-Shops: das Widerrufsrecht gilt auch bei Abholung im Laden
Bestellt ein Verbraucher Produkte über das Internet von einem Händler, kann er den Vertrag grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen widerrufen, und zwar unabhängig von der Qualität.
Da der Kunde keine Möglichkeit hat, den Kaufgegenstand genau zu begutachten oder anzuprobieren, soll ihm auf diese Weise die Lösung vom Vertrag möglich bleiben. Das Gleiche gilt auch, wenn der Verbraucher die Ware im Laden des Händlers abholt und nicht zu sich nach Hause liefern lässt.
Der Kunde kaufte sich per online eine Uhr. Er bezahlte den Preis direkt über PayPal. Er konnte die Uhr nach Bezahlung beim Verkäufer im Laden abholen. Nach ein paar Tagen wollte er den Kauf dann widerrufen. Der Verkäufer verweigerte aber die Rückgabe des Geldes. Er war der Meinung, dass das Widerrufsrecht hier nicht eingreife.
Das Amtsgericht Charlottenburg entschied den Fall verbraucherfreundlich (Urteil vom 18.02.2016, Az. 211 C 213/15). Das Amtsgericht stufte den Vertrag als Fernabsatzvertrag gem. § 312 c BGB ein, da er online geschlossen wurde. Für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss kamen ausschließlich "Fernkommunikationsmittel" zum Einsatz. Das genügt für die Bejahung des Fernabsatzvertrages.
Wie der Kunde im Anschluss seine Ware bekommt, ist ohne Bedeutung. Ob der Verkäufer die Ware versendet oder der Kunde sie im Laden abholt, hat auf den Vertragsschluss nämlich keinen Einfluss mehr.
Autor:
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
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