Oft erweisen sich Empfehlungen und Ratschläge von als vertrauenswürdig angesehenen Bank - und sonstigen Beratern als leere Versprechungen.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte hat ihre ausschließlichen Schwerpunkte in den Rechtsgebieten, die berührt werden bei jeder Form der Kapitalanlage, sei es durch die Inanspruchnahme von Vermögensverwaltungs-, Beratungs- und sonstigen Diensten von Banken, Sparkassen, Brokern, Anlageberatungen und Vermittlern oder beim unmittelbaren Erwerb unterschiedlichster Beteiligungen und Anlageformen im In- und Ausland, wie Steuersparmodellen und offenen und geschlossenen Immobilienfonds.
Eine hohe Gewichtung haben die von Vermögensverwaltern und in vergleichbaren Dreieckskonstellationen verursachten Schäden, etwa beim Erwerb von Fonds auf Grund der Beratung durch Kreditinstitute oder freie Vermittler. Diese Fälle bieten oft besonders gute Erfolgsaussichten auch in wirtschaftlicher Hinsicht, machen es den Geschädigten aber gelegentlich schwer, die sich bietenden Möglichkeiten ohne fachkundige Beratung zu erkennen.
Ferner befassen sich die Rechtsanwälte mit der Thematik der Zinsbegrenzungsgeschäfte, mit Schadensfällen des sog. Grauen Kapitalmarkts, etwa nach der unerbetenen telefonischen Vermittlung von hochspekulativen Börsenspekulationsgeschäften auch an internationalen Börsen unter Einschaltung ausländischer Broker und dem „Vorbörslichen Aktienhandel“.
Eine auch nur annähernd vollständige Aufzählung aller Anbieter und Methoden, Anlegern Schaden zuzufügen und sich daran zu bereichern, ist nicht möglich. Die Kanzlei unterstützt ihre Mandanten gegen jede Form des Kapitalverlustes. Fragen Sie diese Rechtsanwälte, wenn Sie den geringsten Verdacht hegen. Insbesondere Personen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit einer Vermögensverwaltung Verluste erlitten haben und/oder mit Investmentfonds, sollten sich nach Wegen erkundigen, dafür Ersatz zu erlangen.
Die Rechtsanwälte unterstützen ihre Mandanten aber nicht erst, wenn Schäden eingetreten sind, sondern beraten präventiv bei der Auswahl von Finanzdienstleistern, der Gestaltung von Vermögensverwaltungsverträgen und allen anderen Vereinbarungen bei Kapitalanlagen. Auch übernehmen sie die Begleitung der Mandanten in bestehenden Vertragsbeziehungen und die Überwachung etwa der Tätigkeit von Vermögensverwaltungen.
Oft erweisen sich Empfehlungen und Ratschläge von als vertrauenswürdig angesehenen Bank - und sonstigen Beratern als leere Versprechungen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, vertritt u. a. zahlreiche Zeichner diverser vergleichbarer geschlossener Fonds, die sich eher heute als morgen wünschen, ihre Beteiligungen wieder los zu sein.
Und in der Tat sind die Aussichten dafür vielversprechend. Beim Vertrieb dieser Beteiligungen gegenüber einem typischen Anleger dürfte es sich um einen „klassischen Fall“ für eine Haftung einer beratenden Bank handeln. Die gegen das Kreditinstitut zu erhebenden Vorwürfe beruhen auf seit Jahren immer wieder zu beobachtenden Abläufen bei der Beratung im Vorfeld der Zeichnung von Fondsbeteiligungen. Oft ist eine Haftung auf Schadensersatz schon wegen verheimlichter Interessenkonflikte (Stichwort "Rückvergütungen") gegeben. Häufig treten weitere Beratungsfehler hinzu, die ebenfalls den Schadensersatzanspruch auslösen können. So wurden Anlagen unseren Mandanten unzutreffend als „sicher“ beschrieben und allgemeine Risiken, etwa des Totalverlusts oder mangelnder Veräußerbarkeit der Beteiligung, verschwiegen. Diese und weitere Themen können, wenn und soweit sie konkret relevant sind, in einer Auseinandersetzung als zusätzliche Argumente neben verheimlichten Provisionen genutzt werden. Letztlich muss kaum ein Anleger auf fehlgeschlagenen Fondsanlagen sitzen bleiben.
Der durch jede fehlerhafte Beratung entstandene Schadensersatzanspruch ist darauf gerichtet, so gestellt zu werden, als wäre die Anlage nie gezeichnet worden. Sie ist vollständig rückabzuwickeln. Neben Erstattung des Anlagebetrags nebst Agio und der Verfahrenskosten wäre auch ein für eine alternative Anlage entgangener Gewinn zu ersetzen. Steuervorteile verbleiben in der Regel beim Anleger. Soweit eine Fondsbeteiligung finanziert wurde, besteht Anspruch auf Erstattung der aufgewendeten Zinsen, wie von Ausschüttungen, die zurückgezahlt werden mussten. Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie zusätzlich in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins.
Die Aussichten, mit versierter anwaltlicher Unterstützung erfolgreich Schadensersatzansprüche durchzusetzen, darf man grundsätzlich als überdurchschnittlich gut bezeichnen. Die Bereitschaft der Kreditwirtschaft, sich ohne Einleitung eines Rechtsstreits zu einigen, hat spürbar weiter zugenommen. Beachten müssen Anleger aber, dass Schadensersatzansprüche allein durch Zeitablauf (z. B. Verjährung) vollständig verfallen können. Es ist deshalb unbedingt ratsam, sich frühzeitig sachkundig rechtsanwaltlich beraten zu lassen. Die Gestaltungsmöglichkeiten, welche die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte aufzeigen können, sind vielfältig und sollten jedem ermöglichen, eine seriöse anwaltliche Vertretung seiner Interessen in Anspruch zu nehmen.
Diese Empfehlung ist ohne Weiteres auf die Mehrheit aller Fondsanlagen übertragbar, seien es Medien-, Schiffs, Windkraft-, Immobilien- oder andere Fonds. Sollten Sie in weiteren Anlagen involviert sein, informieren Sie uns gern entsprechend, damit die Anwälte Ihnen eine konkrete Einschätzung auch dazu geben können.
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anlage gescheitert – Was nun? anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anlage gescheitert – Was nun? kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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jg
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.12.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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