Di, 21. Jul 🇩🇪 DE 🌐 EN DE Preise
AD-HOC Aktuelle Ad-Hoc-Meldungen: 11:46 Doosan Bobcat Bensheim startet Sommer-Aktion: Drei Teleskoplader zum S.... 11:46 Doosan Bobcat Bensheim startet Sommer-Aktion: Drei Teleskoplader zum S.... 11:43 Wohnmobilreisen 2026: Frankreich gewinnt bei deutschen Campern an Bede.... 11:43 Wohnmobilreisen 2026: Frankreich gewinnt bei deutschen Campern an Bede.... 11:40 IT-Personalberatung SK Solution Consulting: Zukunft braucht Champions. 11:39 IT-Personalberatung SK Solution Consulting: Zukunft braucht Champions. 11:37 K&I Schlüsselnotdienst: Günstige 24/7-Türöffnung und moderner Einbruch.... 11:36 K&I Schlüsselnotdienst: Günstige 24/7-Türöffnung und moderner Einbruch....
Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

NL Nord Lease AG – Kündigung der Beteiligung per Gerichtsvollzieherzustellung und Klageandrohung

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 813 Wörter · 415 Aufrufe
Logo des BSZ e.V.
Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ e.V.

Die NL Nord Lease AG verschärft die Gangart und verunsichert ihre Anleger: Die Gesellschaft NL Nord Lease AG, an denen sich Anleger in verschiedenen Beteiligungsvarianten als atypisch stiller Gesellschafter beteiligen konnten, hat in den vergangenen Jahren bereits für Schlagzeilen gesorgt. Die Beteiligungsformen waren "Classic“, „Classic Plus“ und / oder „Sprint“. Es gab also Einmalzahlungen und Ratenzahlungen durch die Anleger.

Aktuell kommt eine neue Taktik zum Zuge:

Anleger, die ihre Beteiligung bereits vor Jahren gekündigt haben, warten teilweise immer noch auf die Mitteilung ihres Auseinandersetzungswertes und die Auszahlung ihres Auseinandersetzungsguthabens.

Wenn sich ein besorgter Anleger, der noch eine Zahlung erwarten durfte, an die Gesellschaft gewandt und um Mitteilung gebeten hat, in welcher Höhe er wann mit seinem Auseinandersetzungsguthaben rechnen könne, verwies ihn die Gesellschaft darauf, dass sie nicht liquide genug sei. Angeblich berechtige sie der im Gesellschaftsvertrag geregelte „Liquidationsvorbehalt“ dazu, fällige Abfindungsansprüche nicht auszuzahlen.

Tatsächlich ist dieser angebliche „Liquidationsvorbehalt“ aus rechtlicher Sicht bereits wegen eines Verstoßes gegen das Transparentgebot unwirksam. Richter des Landgerichts Hamburg teilen diese Auffassung in Entscheidungen zum ALBIS Komplex.

Abgesehen davon, ist die Verweigerung der Auszahlung des Abfindungsguthabens aber auch insofern unberechtigt, als die Gesellschaft denjenigen Anlegern, die im Vergleichsweg auf einen Teil ihres fälligen Anspruchs verzichten, eine Zahlung leisten. Scheinbar steht es um die Liquidität der Gesellschaft doch nicht so schlecht.

Zudem liegt in der Zahlung eines Abfindungsguthabens gegenüber den vergleichsbereiten Gesellschaftern eine Ungleichbehandlung zu Lasten der Gesellschafter, die auf ihren berechtigten Anspruch bestehen.

Laufende Beteiligungen, Zahlungsaufforderungen

Im Mai 2015 hat die Gesellschaft sämtliche Anleger, die ihre Beteiligung noch nicht gekündigt haben, angeschrieben und zur Rückzahlung von Ausschüttungen aufgefordert.

Aus rechtlicher Sicht waren diese geltend gemachten Zahlungsansprüche größtenteils nicht berechtigt.

Tatsächlich haben nur diejenigen Anleger eine reale Ausschüttung erhalten, die ausschließlich eine „Classic“ Beteiligung an der NL Nord Lease AG gezeichnet haben.

Die meisten Anleger haben aber darüber hinaus eine Beteiligungsvariante gewählt, bei der die Ausschüttungen in eine Beteiligungsvariante „Classic Plus“ gezahlt worden ist. Hier ist es bereits zweifelhaft, ob eine nicht real erhaltene Ausschüttung überhaupt zurückgefordert werden kann.

Letztlich fehlt es aber immer noch an einer Auseinandersetzungsbilanz, d.h. einem aktualisierten Kontostand und der Saldierung der einzelnen Beträge, was überhaupt erst Voraussetzung eines etwaigen Zahlungsanspruches der Gesellschaft wäre.

Kündigung per Gerichtsvollzieherzustellung

Aktuell verschärft die NL Nord Lease die Gangart: diejenigen Anleger, die sich nicht auf einen Vergleich hinsichtlich ihrer angeblichen Zahlungsverpflichtung eingelassen haben, haben nun Zustellungen vom Gerichtsvollzieher erhalten - ein ungewöhnliches Gebaren, das wohl der Einschüchterung dienen soll.

In dem vom Gerichtsvollzieher zugestelltem Schreiben vom 07.09.2015 heißt es, dass die NL Nord Lease AG die Beteiligung des betroffenen Anlegers kündige, wenn er nicht den Zahlungsansprüchen nachkomme, werde sie ihn verklagen.

Betroffene Anleger sollten unbedingt anwaltlichen Rat einholen:

Ein Kündigungsgrund liegt nicht vor – dies behauptet die Gesellschaft nicht einmal.

Ferner dürften die wenigsten der geltend gemachten Zahlungsansprüche berechtigt bzw. fällig sein. Bevor etwaige Zahlungsansprüche fällig wären, müsste die Gesellschaft eine Auseinandersetzungsbilanz der Beteiligung erstellen.

Erst wenn überhaupt ein negativer Saldo nach Saldierung sämtlicher Kontostände herauskäme, könnte man zu einem Zahlungsanspruch der Gesellschaft kommen. Hier bestehen bei solchen Anlegern, die nicht lediglich eine „Classic“, sondern darüber hinaus auch eine „Classic Plus“ und / oder „Sprint“ Beteiligung abgeschlossen haben, weitere Gründe, warum kein Anspruch auf Zahlung gegeben sein dürfte.

Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Albis Finance/ NL Nord Lease AG beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=621e4278b1129cbdb41fdab40dde4d66

Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.09.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
steff

Anzeige
Ende Anzeige

Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Sie haben ein rechtliches Anliegen zu dieser Mitteilung? Inhalt melden Eigene Daten entfernen Meldungen sind kostenlos.
Sie sind als Firma oder Pressekontakt dieser Mitteilung hinterlegt? Mit der hinterlegten E-Mail-Adresse bei pressekonto anmelden Sie erhalten einen Anmeldelink per E-Mail – ganz ohne Passwort.