Neitzel & Cie.: MS Cornelia im vorläufigen Insolvenzverfahren
Alles andere als eine ruhige Adventszeit erleben die Anleger des von Neitzel & Cie. aufgelegten Schiffsfonds MS Cornelia. Über die Schiffsgesellschaft wurde am 30. November 2015 am Amtsgericht Bremen das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 504 IN 16/15).
Anleger beteiligten sich mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro überwiegend im Jahr 2008 an dem Schiffsfonds Neitzel & Cie. MS Cornelia. Nach der Insolvenz der Fondsgesellschaft müssen sie den Totalverlust ihrer Einlage befürchten. BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christof Bernhardt empfiehlt den Anlegern daher, ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen zu lassen, um nicht auf dem finanziellen Schaden sitzen zu bleiben.
Der Schlüssel für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen liegt häufig in einer fehlerhaften Anlageberatung. Schiffsfonds wurden in den Beratungsgesprächen oft als sichere und renditestarke Geldanlagen präsentiert. Die Realität holte viele Schiffsfonds-Anleger allerdings schnell wieder ein. Zahlreiche Schiffsfonds bekamen die Auswirkungen der Finanzkrise 2008 zu spüren, gerieten in wirtschaftliche Schwierigkeiten und mussten zum Teil Insolvenz anmelden. Statt der prospektierten Ausschüttungen schlugen für die Anleger Verluste zu Buche. „Allerdings hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken und insbesondere das Totalverlust-Risiko informiert werden müssen. Die Praxis zeigt, dass diese Aufklärung häufig gar nicht oder nur unzureichend stattfand. Stattdessen wurden Schiffsfonds oft als sichere Altersvorsorge angepriesen. Wurden die Anleger falsch beraten, stehen die Chancen auf Schadensersatz gut“, so Rechtsanwalt Bernhardt.
Die vermittelnden Banken können sich zudem schadensersatzpflichtig gemacht haben, wenn sie ihre Rückvergütungen verschwiegen haben. Nach der Rechtsprechung des BGH sind sie verpflichtet, diese sog. Kick-Backs offen zu legen, damit der Anleger das Provisionsinteresse der Bank erkennen kann.
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft Schiffsfonds MS Cornelia.
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