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NAM NIEDERSÄCHSISCHE ALGEN MANUFAKTUR: ANLEGER PRÜFEN RECHTLICHE MÖGLICHKEITEN! EILE IST GEBOTEN!

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 777 Wörter · 250 Aufrufe

Im Fall der NAM Niedersächsischen Algen Manufaktur GmbH aus Berlin hatte die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) mit Bescheid vom 13.01.2017 dieser aufgegeben, das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft einzustellen und umgehend rückabzuwickeln, worauf die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner mit Sitz in Berlin und Hamburg hinweist.

Außerdem hatte die BaFin der NAM aufgegeben, erhaltene Anlegergelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen.

Bei NAM konnten sich die Anleger in einem Investment in Mikroalgen beteiligen, inzwischen ist die Website der Homepage jedoch nicht mehr erreichbar, was nach Ansicht von Dr. Späth & Partner ein schlechtes Zeichen ist.

Anleger sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner daher umgehend reagieren, um alle ihre rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen:

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: „Es sollten mehrere Möglichkeiten geprüft werden: Dazu gehört neben der Prüfung einer möglichen Haftung der Firmenverantwortlichen weiterhin die Prüfung, ob ein Arrestverfahren Sinn macht, aber auch die Prüfung von Möglichkeiten, ob ein Verfahren gegen den jeweiligen Anlageberater bzw. -Vermittler Sinn macht.“

Ein Anlageberater/-Vermittler schuldet z.B. eine anleger- und objektgerechte Beratung. Sollte die Beratung nicht anleger- und objektgerecht gewesen sein, was immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden muss, so könnten vom Anleger erfolgreich Schadenersatzansprüche gegen den Vermittler geltend gemacht werden.

„Auf jeden Fall sollten Anleger schnell rechtlichen Rat einholen, um keine wertvolle Zeit zu verlieren, denn bei der Vollstreckung gilt immer das Prinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst,“ so Dr. Späth.

Betroffene Anleger der NAM Niedersächsische Algen Manufaktur GmbH können ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Verttrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Verttrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft NAM Niedersächsische Algen Manufaktur GmbH anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft NAM Niedersächsische Algen Manufaktur GmbH kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=0ed5e635ae4402647dfce248513d9979

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810

drspä

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu www.anwalts-toplisten.de

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