MULTI ADVISOR FUND I GBR - AUSSTIEG FÜR ANLEGER
Viele Anleger fragen sich auf Grund der aktuellen Entwicklung, ob es nicht Möglichkeiten gibt, aus den Verträgen mit der Muli Advisor Funds I GbR auszusteigen.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Brüllmann Rechtsanwälte vertritt schon seit 2008 zahlreiche Anleger, die sich an der Fondsgesellschaft beteiligten.
Aufgrund der bei vielen Verträgen drohenden absoluten Verjährung (10 Jahre ab dem Tag der Zeichnung) sollten Anlege nicht zögern, sich umfassend von einem erfahrenen Anwalt beraten zu lassen.
Dieser Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage zum 09.01.2016 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ e.V.- Interessengemeinschaft MULTI ADVISOR FUND I GBR.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
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Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.