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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

MS Pontremoli insolvent – Verjährung der Schadensersatzansprüche droht

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 835 Wörter · 340 Aufrufe

Die Pleitewelle bei Schiffsfonds setzt sich fort. Über die Gesellschaft der MS Pontremoli wurde am 4. Mai am Amtsgericht Hamburg das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 67b IN 140/16).

Für die Anleger drohen nach der Insolvenz erhebliche finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust der Einlage. Die Mindestbeteiligung betrug immerhin 20.000 Euro. „Die Anleger müssen auf dem Schaden aber nicht sitzen bleiben. Sie können auch prüfen lassen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Simon Kanz. Allerdings haben die Anleger nicht mehr lange Zeit, ihre Forderungen geltend zu machen. Denn die Hamburgische Seehandlung hat die Beteiligung an dem Containerschiff MS Pontremoli seit Juli 2006 angeboten. „Die Verjährung beginnt taggenau zehn Jahre nach Beitritt. Daher sollten die Anleger umgehend handeln“, so Rechtsanwalt Kanz.

In den vergangenen Jahren sind etliche Schiffsfonds in der Folge der Finanzkrise 2008 durch aufgebaute Überkapazitäten und sinkende Charterraten in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Auch für die Gesellschaft der MS Pontremoli wurde 2010 ein Sanierungskonzept notwendig, das letztendlich die Insolvenz aber offenbar nicht verhindern konnte.

In den Anlageberatungsgesprächen wurden Schiffsfonds häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlage vermittelt. „Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört aber auch die umfassende Aufklärung über die Risiken, die die Anleger mit ihrer Beteiligung eingehen. Insbesondere hätten sie über das Totalverlust-Risiko aufgeklärt werden müssen. Erfahrungsgemäß ließ die Risikoaufklärung in der Anlageberatung aber oftmals zu wünschen übrig. Aus einer fehlerhaften Anlageberatung können aber nun Schadensersatzansprüche der Anleger entstanden sein“, erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Die vermittelnden Banken hätten nicht nur über die Risiken, sondern auch über ihre Vermittlungsprovisionen (Kick-Backs) aufklären müssen, damit der Anleger das Provisionsinteresse der Bank erkennen kann. Wurden Kick-Backs oder Risiken verschwiegen, kann Schadensersatz geltend gemacht werden.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ MS Pontremoli anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ MS Pontremoli kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.05.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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