MPC Indien 2 – Anleger beschweren sich über falsche Anlageberatung
Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei warnt, Verjährung könnte zum Jahresende eintreten. Zahlreiche Anleger beklagen sich über die Entwicklung des MPC Indien 2. Es stellt sich Frage, ob sie ihr verlorenes Geld noch retten können. Helfen könnte ihnen die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
Nach ständiger BGH- Rechtsprechung muss ein Anleger zutreffend und vollständig über die Risiken eines Kapitalanlagemodells aufgeklärt werden, bevor er sich hieran beteiligt. Zudem ist es auch zwingend erforderlich, auf Provisionen in einer bestimmten Größenordnung hinzuweisen. Hohe Provisionen können die Rentierlichkeit der Anlage gefährden, da dieses Geld dann nicht mehr für die eigentliche Investition in den Erwerb von Immobilien zur Verfügung steht.
Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern dringend, die Sach- und Rechtslage durch eine auf den Bereich des Kapitalmarktrechts spezialisierte Kanzlei prüfen zu lassen. Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin erklärt: „Es können sich insbesondere Schadensersatzansprüche gegenüber Banken bzw. Beratern/Beratungsgesellschaften ergeben, wenn diese die Anleger vor Zeichnung nicht über alle mit der Beteiligung verbundenen Risiken aufgeklärt haben. Daneben muss ein Kreditinstitut über alle für die Vermittlung der Beteiligung vereinnahmten Gelder, sog. Kick-Backs, informieren.“
Dem Anleger sind bei erfolgreicher Durchsetzung seiner Ansprüche sämtliche Aufwendungen für den Erwerb unter Abzug erhaltener Ausschüttungen zu erstatten. Der verurteilte Berater hat den Anleger außerdem von etwaigen weiteren Forderungen der Fondsgesellschaft freizustellen und die entstandenen Rechtsanwaltskosten zu ersetzen. Im Gegenzug überträgt der Anleger ihm die Beteiligung.
Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines entsprechenden Vorgehens. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall die Einholung eines anwaltlichen Rats.
In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu der BSZ® Interessengemeinschaft sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig. Liegt eine Falschberatung vor? Ergeben sich Schadensersatzansprüche? und wenn ja, wie setzt man die am besten durch? Im Rahmen der anwaltlichen Beratung erhalten betroffene Anleger eine ehrliche Einschätzung der Erfolgsaussichten und tatkräftige Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche - sei es durch Verhandlungen oder vor Gericht.
• Sie können Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft MPC Indien 2 anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft MPC Indien 2 kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=c268f42fcf9a6326cfb1d5d386dce5f2
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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