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Mox Telecom AG insolvent! Betroffene schließen sich dem BSZ e.V. an!

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 1 Min. Lesezeit · 292 Wörter · 341 Aufrufe
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Neuer Schock für Anleihegläubiger: Mox Telekom AG stellt Insolvenzantrag: BSZ e.V. ruft Anlegergemeinschaft ins Leben!

Die Mox Telecom AG meldete am 17.06.2014 Insolvenz beim Amtsgericht Düsseldorf an, gleichzeitig wurde ein Antrag auf Eröffnung eines sog. „Schutzschirmverfahrens“ gestellt. Nach Angaben von Mox Telecom sollen Kredite in Höhe von ca. 30 Mio. € von Banken nicht verlängert worden sein.

In Sorge um ihr Geld sind daher neben anderen Gläubigern auch zahlreiche Anleger, denn Mox Telecom AG hatte im Jahr 2012 für ca. 35 Mio € Anleihen ausgegeben.

Für BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth ist die Insolvenz von Mox Telecom „ein Schlag ins Gesicht für viele Anleger, viele von ihnen sind total verunsichert, schlimmstenfalls könnten hohe Verluste drohen“ so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Die Beantragung des Schutzschirmverfahrens kommt absolut überraschend, da noch im September 2013 die Rating-Agentur Creditreform dem Unternehmen die Note „BBB“ ausgestellt hatte.

Der BSZ e.V.-Vertrauensanwalt empfiehlt „auf jeden Fall, die Gläubigerinteressen zu bündeln, nur so ist gewährleistet, dass die Interessen der Anleger ausreichend berücksichtigt werden“. Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Mox Telecom AG" anschließen. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=4ee3cc3de6bba192a2e52913f7177118

Dieser Text gibt den Beitrag vom 28. 06. 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt " und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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