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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

MFSA warnt vor Anbieter von Finanzdienstleistungen mit falscher Adressangabe.

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 711 Wörter · 274 Aufrufe

Die maltesische Finanzaufsichtsbehörde (Malta Financial Services Authority) erklärte in einer Mitteilung, dass ihr bekannt geworden ist, dass ein Unternehmen unter dem Namen Falcon Financial Management tätig ist, das eine Internetpräsenz unter http://www.falconfinancialmanagement.com betreibt und nach den der MFSA zur Verfügung stehende Informationen Verbrauchern scheinbar Finanzdienstleistungen anbietet.

Falcon Financial Management gibt als Adresse an: Aragon House Business Center, Dragonara Road, St. Julian, Malta. Die MFSA teilt dazu mit, dass diese Firma kein Mieter an der angegebenen Adresse ist.

Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darüber informieren, dass Falcon Financial Management nicht in Malta registriert ist und nach maltesischem Recht nicht lizenziert ist Finanzdienstleistungen zu erbringen.

Die MFSA rät Investoren und Verbrauchern dringend, vor der Inanspruchnahme einer Finanzdienstleistung, sicher zu stellen, dass der Anbieter mit dem die Transaktion getätigt werden soll, auch tatsächlich von der MFSA oder einer anderen zuständigen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde dazu berechtigt wurde, eine solche Dienstleistung zu erbringen.
Quelle: MFSA Malta Financial Services Authority

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Falcon Financial Management anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Falcon Financial Management kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:
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