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Medico Nr. 41: Landgericht Heidelberg verurteilt Bonnfinanz zum Schadensersatz von über € 75.000!

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 716 Wörter · 479 Aufrufe
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In dem von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Rötlich Rechtsanwälte Fachanwälte erstrittenen Urteil hat die 2. Kammer des LG Heidelberg die Bonnfinanz Aktiengesellschaft für Vermögensberatung und Vermittlung zum Schadensersatz und damit zur Rückabwicklung der Beteiligung an dem Medico Fonds Nr. 41 verurteilt.

Das Landgericht Heidelberg hat der Klage nahezu in vollem Umfang stattgegeben.

Im zugrunde liegenden Fall wurde dem zwischenzeitlich verstorbenen Ehemann der Klägerin Ziff. 1 bzw. Vater der anderen Klägerinnen von dem Anlageberater der Bonnfinanz AG eine Beteiligung am Medico Fonds Nr. 41 empfohlen.

Das LG Heidelberg geht unproblematisch vom Vorliegen eines Beratungsvertrages aus. Als Zeugen wurde die Ehefrau des Verstorbenen sowieso der damalige Berater vernommen.

Die Aufklärungs- und Beratungspflichten wurden im entschiedenen Fall nicht hinreichend erfüllt.

Das Landgericht Heidelberg hat festgestellt, daß die Aufklärung gewährleisten muß, daß der Kunde im Hinblick auf das Risiko im Wesentlichen den gleichen Wissensstand hat wie der Berater. Der Prospekt muß aber rechtzeitig übergeben worden sein, woran es hier gefehlt hat.

Der Berater hat übereinstimmend mit der Klägerin ausgesagt, daß er den Prospekt erst zum Zeichnungstermin mitgebracht hat. Das sah das Landgericht Heidelberg als zu spät an. Des Weiteren wurde der Anleger damals nicht darauf hingewiesen, daß die Haftung bei nicht gewinngedeckten Ausschüttungen wieder aufleben kann. Auch über das Fremdwährungsrisiko war der Ehemann der Kl. damals nicht aufgeklärt worden.

Die Beratungsfehler waren nach Ansicht des LG Heidelberg auch kausal für den Schaden. Die Klägerin kann sich auf den Grundsatz aufklärungsrichtigen Verhaltens berufen.

Die Ansprüche der Klägerin sah das LG Heidelberg auch nicht als verjährt an.

Die Klägerin bzw. ihr Ehemann waren nach der Entscheidung des LG Heidelberg nicht verpflichtet, den Prospekt später durchzulesen.

Steuervorteile waren nicht anzurechnen – das LG Heidelberg verwies auf die Entscheidung des BGH vom 18.12.2012,NJW-RR 2013, S. 611.

So wurde die Bonnfinanz zum Schadensersatz Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte der Kägerin aus der Fondsbeteiligung verurteilt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es ist davon auszugehen, daß die Bonnfinanz Berufung einlegen wird.

Fazit des BSZ e.V.:
Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet.

Eine objektive Einschätzung ist nur mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht möglich. Lassen Sie sich beraten! Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der "BSZ e.V. Interessengemeinschaft Medico Fonds" beizutreten.

Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht - Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 13. 09. 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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