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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

MDM Group AG: In diesem Verfahren haben nur Geschädigte einen Status als Privatkläger.

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 788 Wörter · 419 Aufrufe

Zu den Vorkommnissen um die Schweizerische MDM Group AG beschwert sich ein Schweizer Anleger beim BSZ e.V.,dass die FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) wieder einmal geschlafen habe und die Luzerner Staatsanwaltschaft offenbar auch.

Zur Erinnerung: Über die Vorgänge bei der MDM Group AG im Schweizerischen Meggen hat der BSZ e.V. bereits mit Beiträgen vom 10.Juni, 7. Juli ,15. und 19. Juli 2017 auf seiner Homepage berichtet.

Wirtschaftskriminalität scheine in der Schweiz offensichtlich immer noch ein Gentlemans-Delikt zu sein. Um Enkeltricks werde grosser Aufwand betrieben. Werden hingegen arglose ältere Investoren Opfer solcher möglicher Betrügereien, dann hieße es oft: „selber schuld“! Er betont auch, dass er denkt, dass der Einsatz unseres Schweizer Mitstreiters mitgeholfen hat, dass die Sache nun in die richtige Richtung läuft.

Nach Informationen aus zuverlässigen Schweizer Quellen sei die FINMA Seit 15.2.2017 über diesen möglichen Betrug im Bilde gewesen.
Es wurde aber scheinbar nichts unternommen obwohl schon damals effektiv Grund zum Einschreiten bestand. Man sei aber davon überzeugt, dass es wiederum sehr viele Geschädigte gebe. Auch würden die Gelder aus den Aktienplatzierungen ja vermutlich nicht über die Schweiz laufen. Aber das Epizentrum des mölichen Betrugs sei klar in der Schweiz.

Anleger müssen nach Auskunft eines Schweizer Informanten damit rechnen, dass der nächste Schritt die Kündigung des Domizils durch die Avoia Treuhand GmbH ist. Die Firma würde dann im Handelsregister gelöscht. Verantwortlichkeiten könnten damit "bachab" gehen.

Wie so etwas aussehen könnte hat der „Beobachter“ in einem sehr interessanten Beitrag unter dem Titel „Sogenannte Firmenbestatter schädigen Staat und Gläubiger“, „Hunderte Millionen werden versenkt“ beschrieben.
https://www.beobachter.ch/firmenbestatter-hunderte-millionen-werden-versenkt

Die Hinterleute des möglichen Betrugs sind mittlerweile bekannt. Auch wer für die Verbreitung der Fake-Pressemeldungen gesorgt hat ist in der Schweiz bekannt.

In diesem Verfahren haben nur Geschädigte einen Status als Privatkläger.
Geschädigte Anleger können sich hier quasi als Speerspitze der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft MDM Group AG anschließen.

Für die Schweiz gilt:
• Alle Anleger müssen sich in der Schweiz als Privatkläger positionieren. Dann wird deren Forderungssubstrat niet- und nagelfest nachgewiesen. Spätere Diskussionen darüber erübrigen sich dann.

• Anleger sollten sich bereithalten, ihre Forderungen auch im Konkursverfahren geltend zu machen.

„Es ist zu erwarten, dass ein Konkurs zwar eröffnet wird. aber dass dieser mangels Aktiven eingestellt wird. Konkursämter gehen, wenn keine Mittel verfügbar sind, nicht auf die Suche nach Vermögenswerten im Ausland. Es ist aber davon auszugehen, dass MDM Group große Mittel via ausl. Finanzinstitute transferiert hat. Je nachdem muss ein Kostenvorschuss von ca. CHF 10'000 überwiesen werden, damit ein Konkursverfahren eröffnet wird. Da müssen sich Anleger dringend zusammenschliessen“, teilt der Schweizer Partner des BSZ e.V. mit.

Im Hinblick auf den möglichen Konkurs ist es extrem wichtig, dass sich die Anleger in der Interessengemeinschaft zusammenschließen.

• Wird ein Konkurs mangels Aktiven eingestellt, wird es extrem schwierig für die Durchsetzung von Ansprüchen.

• Der Schweizer Partner des BSZ e.V. übernimmt die Koordination der Privatklagen sowie die Vertretung bei der Durchführung eines möglichen Konkurs. Dazu braucht es "noch" keinen Anwalt und keine Rechtsberatung.

Nun geht es darum, dass sich möglichst viele Geschädigte mal als Privatkläger anschliessen. Ebenso sollten Anleger ihre Forderungen umgehend geltend machen können.

Ansprechpartner für betroffene Anleger ist ein BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt in Deutschland, der alle Vorgänge mit den Schweizer Partnern koordiniert.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft MDM Group AG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=30f85c49e9b5f0dfc80df2819b383d3b

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu www.anwalts-toplisten.de

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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