Di, 21. Jul 🇩🇪 DE 🌐 EN DE Preise
AD-HOC Aktuelle Ad-Hoc-Meldungen: 11:46 Doosan Bobcat Bensheim startet Sommer-Aktion: Drei Teleskoplader zum S.... 11:46 Doosan Bobcat Bensheim startet Sommer-Aktion: Drei Teleskoplader zum S.... 11:43 Wohnmobilreisen 2026: Frankreich gewinnt bei deutschen Campern an Bede.... 11:43 Wohnmobilreisen 2026: Frankreich gewinnt bei deutschen Campern an Bede.... 11:40 IT-Personalberatung SK Solution Consulting: Zukunft braucht Champions. 11:39 IT-Personalberatung SK Solution Consulting: Zukunft braucht Champions. 11:37 K&I Schlüsselnotdienst: Günstige 24/7-Türöffnung und moderner Einbruch.... 11:36 K&I Schlüsselnotdienst: Günstige 24/7-Türöffnung und moderner Einbruch....
Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

MDM Group AG: Dichtung und Wahrheit

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 5 Min. Lesezeit · 959 Wörter · 423 Aufrufe

Der BSZ e.V. berichtet bereits seit dem 10.06.2017 über die unglaublichen Vorgänge bei der MDM Group AG. Bei der MDM Group AG sind vermutlich mehrere tausend Anleger aus Deutschland einem unglaublichen Betrugsfall zum Opfer gefallen, die Schäden dürften in den hohen zweistelligen Millionenbereich gehen, viele Geschädigte verloren wohl 100.000,- – 300.000,- € oder noch mehr!

Viele Anleger haben nicht nur einmal Geld verloren, sondern wurden und werden inzwischen mehrfach „abkassiert“. Das Rad dreht sich offensichtlich aber immer noch weiter:

• Mit Datum vom 24. November 2017 wird eine Nachricht im Internet verbreitet, dass die vor der Insolvenz stehende MDM Group AG kurz vor der Übernahme durch die Firma TVC mit Sitz in London stehe. Damit biete sich für das Unternehmen die Chance am Markt bestehen zu bleiben, kommentierte TCV Gesellschafter Nathan von Rosenberg. Durch die Übernahme seitens TCV Partners würden wieder frische Finanzmittel in die Kasse der MDM Group AG fließen, was sich auch positiv auf die Insolvenzmasse auswirken würde.

Der BSZ e.V. hatte bereits mit seiner Meldung vom 27.11. 2017 unter dem Titel „MDM GROUP: VORSICHT VOR NEUEN ÜBERNAHME-ANGEBOTEN!“ dringend zur Vorsicht geraten.

Nach Informationen der Luzerner Polizei handelt sich hier um eine weitere Fake-Meldung, wie sie im Internet gegen Geld immer wieder mal verbreitet wird.

• Fakt ist, dass die MDM Group AG (noch) nicht in Insolvenz steht, dass Rechtshandlungen nicht ohne Zustimmung der von der Eidgenössischen Finanzmarkaufsicht eingesetzten Untersuchungsbeauftragten Grossenbacher Rechtsanwälte AG vorgenommen werden dürfen und dass die Untersuchungsbeauftragten von einer solchen „Übernahme“ noch nie etwas gehört geschweige denn eine Zustimmung dazu gegeben haben. Somit sollten betroffene Anleger auf keinen Fall auf etwaige Angebote eingehen.

„Es ist eigentlich nicht nachvollziehbar wie ein in einem Schweizer Briefkasten ansässiges Unternehmen mit abstrus hohen Renditeversprechen derart viel Geld bei so vielen Anlegern einsammeln konnte“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig. Hier zeigt sich aber wieder einmal wie die Schweiz als attraktiver Finanzstandort von Anlagebetrügern benutzt wird um bei Anlegern Seriosität vorzugaukeln.

Schon lange gab es in der Schweiz und auch in Deutschland Warnhinweise betreffend der MDM Group AG. Dagegen hat das Unternehmen mit Medienkampagnen und den in dieser Branche üblichen Abwehrmaßnahmen versucht gegenzusteuern.

Aufgrund, dass nun viele Staatsanwaltschaften ermitteln und auch davon ausgehen, dass es sich um eine betrügerische Unternehmung handelt und viele Anleger auch mittlerweile Strafanzeige erstattet haben, sollten die Anleger sich nicht auf weitere Aktionen einlassen, sondern selbst aktiv werden

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft MDM Group anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft MDM Group kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=c268f42fcf9a6326cfb1d5d386dce5f2

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu www.anwalts-toplisten.de

drspä

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.

Anmeldung zum Newsletter
https://sammelklagen.wordpress.com/anmeldung-zum-bezug-des-bsz-e-v-newsletter-recht-%C2%A7-billig

• Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de

http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anwaltssuche?PHPSESSID=6352cbaaf63fe43ebba4bf50c657a65b

Anzeige
Ende Anzeige

Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Sie haben ein rechtliches Anliegen zu dieser Mitteilung? Inhalt melden Eigene Daten entfernen Meldungen sind kostenlos.
Sie sind als Firma oder Pressekontakt dieser Mitteilung hinterlegt? Mit der hinterlegten E-Mail-Adresse bei pressekonto anmelden Sie erhalten einen Anmeldelink per E-Mail – ganz ohne Passwort.