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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

MBB Clean Energy: Eile ist geboten. Betroffene schließen sich dem BSZ e.V. an!

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 2 Min. Lesezeit · 496 Wörter · 394 Aufrufe
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Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ e.V.

Weiter keine Zinszahlungen! MBB erklärt Urkunde seiner Anleihe für unwirksam. Diverse Anleger erklären fristlose Kündigung! Betroffene schließen sich dem BSZ e.V. an.

Anleiheanleger der MBB Clean Energy AG warten bereits seit Wochen auf die bereits am 05. Mail fällig gewordenen Zinszahlungen, wie der BSZ e.V. bereits berichtete. Pressemitteilungen von vor einigen Wochen zufolge (z.B: www.finance-magazin.de vom 26.05.2014) soll gemäß MBB Clean Energy der Einstieg eines führenden Investors, der angeblich mit 500 Mio. € bei MBB Clean Energy einsteigen will, für den Zahlungsverzug verantwortlich sein. Ob dies glaubhaft ist, mag dahin gestellt sein.

Außerdem hat MBB Clean Energy Meldungen von vor einiger Zeit zufolge (siehe z.B. www.faz.net vom 05.06.2014) inzwischen die Globalurkunde seiner Anleihe für unwirksam erklärt, man stütze sich hierbei auf zwei unabhängige Rechtsgutachten.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc, von Dr. Späth & Partner hierzu: „Die Informationspolitik von MBB Clean Energy ist wirklich sehr schlecht. Anleger sollten weitere Verzögerungen nicht hinnehmen, erste Mandanten von uns haben fristlose Kündigungen ausgesprochen, auch sollte geprüft werden, ob nicht sogar die Durchsetzung von Prospekthaftungsansprüchen in Betracht kommt. Ein schnelles Handeln könnte sinnvoll sein.“

Weitere Nachrichten, die die Anleger verunsichern und für nächste Woche anstehen: Das Listing der derzeit vom Handel ausgesetzten Anleihe im Entry Standard an der Frankfurter Börse soll zum 5. Juli 2014 gekündigt worden sein. Außerdem sollen auch die im letzten Jahr im September und Oktober angekündigten Käufe von zwei Wind- und Solarenergieparks in Italien nicht vollzogen worden sein.

Zu guter Letzt ermittelt wohl inzwischen auch die BaFin in dem Fall: So steht der Verdacht im Raum, dass MBB Clean Energy in größerem Umfang Anleihen an vermeintliche Investoren geliefert haben könnte, obwohl die betreffenden Anleger dafür kein Geld an das Unternehmen gezahlt haben könnten, wodurch das Emissionsvolumen deutlich höher erschienen sein könnte als die tatsächlich durch die Emission erzielten Erlöse, wodurch Anleger dazu verleitet worden sein könnte, wirklich Geld in die Anleihe zu investieren.

Aufgrund dieser beunruhigenden Nachrichten sollten Anleger umgehend tätig werden und keine weiteren Verzögerungen mehr hinnehmen. Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen betreffs MBB Clean Energy durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft " MBB Clean Energy " gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3

Dieser Text gibt den Beitrag vom 28. 06. 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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