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Politik Für Wirtschaftsjournalisten

Maritime Sicherheit, Bericht der deutschen Bundesregierung zum §31GewO!

I i.b.s. International Oerative Services e.K. 1 Min. Lesezeit · 211 Wörter · 1.143 Aufrufe

Trotz aller internationaler und nationaler Bemühungen stellt Piraterie nach wie vor ein schwerwiegendes Problem für den internationalen Seeverkehr dar.

Gerade in Asien (z. B. Chittagong/Bangladesch oder auf der Straße von Malakka), wie aber auch in Südamerika (z. B. Bucht von Santos/Brasilien oder im Hafen von Callao/Peru) kam es in jüngeren Vergangenheit immer wieder zu Raubüberfällen oder Piraterie. Insbesondere in Westafrika ist jedoch im Vergleich zum Vorjahr mit 66 Vorfällen ein Anstieg von mehr als 50% von Übergriffen gegen die internationale Schifffahrt zu verzeichnen.

Die FDP Fraktion des deutschen Bundestages hat vor diesem Hintergrund eine kleine Anfrage an die Bundesregierung formuliert, um ein aktuelles Bild über die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen und Initiativen zu erhalten.

Die Bundesregierung hat diese Anfrage am 08. November 2018 beantwortet und empfiehlt "Reedereien [...] die aktuellen Warnhinweise und Gefahrenstufen [zu] beachten, wenn sie Schiffe durch pirateriegefährdete Seegebiete fahren lassen. Die Schiffsbesatzungen sollten durch präventjve Schulungen auf den Ernstfall vorbereitet werden und die jeweiligen Schiffe mit entsprechender Abwehrtechnik ausgestattet werden. Nicht zuletzt kann privates bewaffnetes Wachpersonal den Schutz vor Piraten erhöhen."

Die vollständige Antwort der Bundesregierung können Sie unter folgendem Link abrufen:

ibs-ops.com/fileadmin/files/news/BT-Drs_19_5773_PMSC.pdf

www.ibs-ops.com/dienstleistungen/maritime-sicherheit-schiffssicherheit/

www.ibs-ops.com

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Original-Inhalt von i.b.s. International Oerative Services e.K.

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