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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Malte Hartwiegs Anwälte legen Mandat nieder - Offenbar erste Fonds insolvent

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 541 Wörter · 396 Aufrufe
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Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ® e.V.

Jetzt kommt's knüppeldick: Offenbar haben die Anwälte von Malte Hartwieg ihr Mandat niedergelegt. In einem Schreiben der Anwälte an die Anleger heißt es außerdem, dass für die ersten Fonds von Selfmade Capital und New Capital Invest Insolvenzanträge gestellt worden seien.

Wenn man Ärger hat kommt auch noch Stress hinzu: Die geschlossenen Fonds von Malte Hartwieg kommen nicht zur Ruhe und ein Ende der schlechten Nachrichten ist kaum zu erwarten. Es stellt sich höchstens die Frage: "Was wird wohl als nächstes passieren?" Aktuell berichten mehrere Medien zeitgleich, dass Rechtsanwalt Werner Klumpe (Köln) das Mandat niedergelegt hat. Der Wirtschaftsjurist hatte im Auftrag Hartwiegs dessen Investments prüfen sollen. Nach den Pfändungen der Staatsanwaltschaft München im Juli 2014 gibt es offenbar keine Basis mehr für eine Zusammenarbeit. Hartwieg hatte den Kölner Juristen schriftlich darüber informiert, dass er sich nicht mehr in der Lage sähe seine Zusage zur Finanzierung der Aufklärungsarbeiten aufrecht zu erhalten. Hartwieg hatte offensichtlich vergeblich versucht, die Pfändungen abzuwenden.

Damit müssen die Anleger ein weiteres Stück Hoffnung auf gute Nachrichten über Fonds der Emissionshäuser Selfmade Capital und New Capital Invest (NCI) begraben.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Rechtsanwalt Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht: "Hartwieg und seine Firmen geraten immer weiter unter Druck. Bitter für die Anleger: Ihre Gelder sind offenbar weiter verschwunden. Letzten Endes steht aber auch die Frage im Raum, ob die Untersuchungen Klumkes die umstrittenen Investments Hartwiegs rein gewaschen hätten!" Die Staatsanwaltschaft München ermittelt auf jeden Fall in Sachen "Kapitalanlagebetrug".

Konsequenz aus den Pfändungen ist aber nicht nur, dass der Anwalt und die Suche nach den Anlegergeldern nicht bezahlt werden können, sondern dass Hartwieg auch die Mittel zur Begleichung der laufenden Fondskosten fehlen dürften. Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt empfiehlt besorgten Anlegern, nicht die Insolvenzen der Fonds abzuwarten und schon jetzt mit Unterstützung eines Fachanwaltes für Bank- und Kapitalmarktrecht proaktiv zu werden: "Man sollte nichts unversucht lassen und vermeintlich verlorenes Kapital retten!"

Fazit des BSZ eV:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft NCI/Self-Made Capital/DIMA24/ Emirates/ ". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.09.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp

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