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LLOYD FONDS SCHIFFSPORTFOLIO III: DEUTSCHE BANK MUSS ANLEGER SCHADENSERSATZ ZAHLEN

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 5 Min. Lesezeit · 988 Wörter · 614 Aufrufe

Die Deutsche Bank muss einem von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Brüllmann Rechtsanwälte vertretenem Anleger des Lloyd Fonds Schiffsportfolio III Schadensersatz in Höhe von rund 25.000 Euro wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zahlen. Das hat das Landgericht Frankfurt a.M. mit Urteil vom 5. August 2016 entschieden (Az.: 2/19 O 179/15).

„Wir haben die Auffassung vertreten, dass unser Mandant fehlerhaft beraten und weder über die Provisionen an die Bank noch über die Risiken der Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt wurde. Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt und die Geldanlage wird rückabgewickelt, d. h. unser Mandant erhält seine Einlage zzgl. Zinsen zurück“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Florian Hitzler.

Der Fall: Der Kläger hatte in mehreren Gesprächen mit einer Kundenberaterin der Deutschen Bank seinen Wunsch nach einer konservativen, sprich risikoarmen Geldanlage formuliert. Diese hatte ihm dann die Beteiligung an dem Lloyd Fonds Schiffsportfolio III als sichere und zum Vermögensaufbau geeignete Kapitalanlage empfohlen. Risiken wie das Totalverlust-Risiko, hohe Weichkosten, Wechselkursverluste, lange Laufzeiten oder erschwerte Handelbarkeit der Anteile wurden in den Gesprächen nicht erläutert, auch die Vermittlungsprovisionen an die Bank wurden nicht erwähnt. Der Verkaufsprospekt wurde erst am Tag der Unterschrift übersandt. „Bei Kenntnis der Risiken und der Provisionen hätte unser Mandant die Fondsanteile nicht gezeichnet. Zu dieser Überzeugung ist auch das Gericht gelangt“, so Rechtsanwalt Hitzler.

Das Gericht stellte fest, dass keine anleger- und objektgerechte Beratung stattgefunden hat und der Kläger nicht über alle für seine Anlageentscheidung wesentlichen Umstände aufgeklärt wurde. Dem stehe auch nicht entgegen, dass der Kläger vor 40 Jahren selbst eine Ausbildung zum Bankkaufmann abgeschlossen hat. Aus diesem Umstand könnten keine näheren Kenntnisse des Klägers zu Agio, Rückvergütungen oder Risiken von Beteiligungen an geschlossenen Fonds unterstellt werden. Denn vor 40 Jahren seien Geldanlagen dieser Art zumindest noch nicht gängig gewesen.

Auch könne dem Kläger, nach Überzeugung des Gerichts nicht vorgeworfen werden, dass er bei Zeichnung der Anteile auch die Übergabe des Verkaufsprospekts bestätigt habe ohne dem eine Bedeutung beizumessen. Die sei bei juristischen Laien nicht ungewöhnlich. „Zudem hat die Verhandlung gezeigt, dass der Emissionsprospekt mit allen wesentlichen Angaben erst nach Zeichnung der Anteile angekommen ist, so dass er sich auch auf diesem Weg nicht über die Risiken informieren konnte“, erläutert Rechtsanwalt Hitzler.

Unterm Strich war für das Gericht die fehlende Aufklärung über Risiken und Provisionen für die Anlageentscheidung kausal. Daher sei die Beteiligung rückabzuwickeln.

Rechtsanwalt Hitzler: „Der Fall ist ein klassisches Beispiel einer fehlerhaften Anlageberatung, wie sie gerade bei Beteiligungen an geschlossenen Fonds immer wieder vorgekommen ist. Der Fall zeigt auch, dass die Anleger gute Chancen haben, Schadensersatz geltend zu machen und durchzusetzen. Das Urteil des LG Frankfurt ist zwar noch nicht rechtskräftig. Wir sind aber der Auffassung, dass es im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH steht und daher nicht dran zu rütteln sein dürfte.“

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ LLOYD FONDS SCHIFFSPORTFOLIO III anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ LLOYD FONDS SCHIFFSPORTFOLIO III kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.09.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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