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Lloyd Fonds LF 57 MS Vega Gotland: Verjährung möglicher Schadensersatzansprüche droht

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 542 Wörter · 349 Aufrufe
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Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ® e.V.

Über die Gesellschaft des Lloyd Schiffsfonds LF 57 MS Vega Gotland wurde das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 526 IN 8/14). Anleger sollten schnell handeln, da ihre Schadensersatzansprüche bereits verjähren könnten.

Der Lloyd Fonds LF 57 MS Vega Gotland wurde bereits im Jahr 2004 aufgelegt. Daher sollten Ansprüche auf Schadensersatz umgehend geltend gemacht oder zumindest verjährungshemmende Maßnahmen eingeleitet werden. ,,Ansonsten können die Forderungen eventuell nicht mehr durchgesetzt werden", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Dabei hätten Anleger, die in Schiffsfonds investiert haben, durchaus gute Aussichten. Ansprüche auf Schadensersatz durchsetzen zu können. ,,Das liegt daran, dass unserer Erfahrung nach die Anlageberatung bereits häufig fehlerhaft war", erklärt der Fachanwalt. Denn zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört auch, dass die Anleger umfassend über die Risiken ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden. Da Schiffsfonds-Anleger in der Regel zu Miteigentümern werden, tragen sie auch das Risiko. ,,Das kann im Totalverlust enden. Deshalb ist eine umfassende Risiko-Aufklärung zwingend notwendig", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Diese sei aber tatsächlich häufig ausgeblieben. Stattdessen wurden Schiffsfonds als sehr sichere Kapitalanlagen angepriesen. ,,Das ging so weit, dass auch Anlegern, die ausdrücklich in eine sichere Altersvorsorge investieren wollten, Beteiligungen an Schiffsfonds vermittelt wurden. Das geht nicht und ist eine klassische Falschberatung, die den Anspruch auf Schadensersatz begründet", erläutert der Anlegerschutzanwalt.

Zudem hätten die vermittelnden Banken auch ihre Rückvergütungen (Kick-Backs) gegenüber den Anlegern offen legen müssen. ,,Nur so kann der Anleger das Provisionsinteresse der Banken auch erkennen. Und das muss nicht zwangsläufig mit den Anlage-Zielen des Anlegers übereinstimmen", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Die Rechtsprechung des BGH zu Kick-Backs ist allerdings eindeutig und anlegerfreundlich: Wurden die Rückvergütungen verschwiegen, kann Schadensersatz geltend gemacht werden. Ob eine fehlerhafte Anlageberatung vorliegt muss aber immer im Einzelfall geprüft werden.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ Lloyd Fonds LF 57 MS Vega Gotland". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.12.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp

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