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Lloyd Flottenfonds IV: Nach der Insolvenz jetzt auch noch die Rückforderung von Ausschüttungen

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 2 Min. Lesezeit · 417 Wörter · 401 Aufrufe

Die Krise des Lloyd-Flottenfonds IV (LF 48) spitzt sich dramatisch zu. Nachdem die Fondsgeschäftsführung für die MS ,,MANHATTAN" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co.KG einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat, sollen die geschädigten Anleger nunmehr die Ausschüttungen zurückzahlen, welche in der Vergangenheit von der MS ,,FERNANDO" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG gezahlt wurden.

Die Krise des Lloyd-Flottenfonds IV (LF 48) spitzt sich dramatisch zu. Nachdem die Fondsgeschäftsführung für die MS ,,MANHATTAN" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co.KG einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat, sollen die geschädigten Anleger nunmehr die Ausschüttungen zurückzahlen, welche in der Vergangenheit von der MS ,,FERNANDO" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG gezahlt wurden.
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Dramatische Entwicklung des Flottenfonds IV

Über den Insolvenzantrag bezüglich der MS ,,MANHATTAN" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG hatten wir bereits berichtet. Auch darüber, dass die Anleger hinsichtlich dieser Fondsgesellschaft mit dem Totalverlust ihrer Einlagen sowie Forderungen des Insolvenzverwalters - gerichtet auf Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen - rechnen müssen.

Als wäre das nicht schon schlimm genug, fordert nunmehr die Fondsgeschäftsführung die Anleger zur Rückzahlung jener Ausschüttungen auf, welche von der (noch) nicht insolventen MS ,,FERNANDO" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG gezahlt wurden. Die im Februar 2013 fällig werdende Quartalstilgung sowie die im dritten Quartal anstehende, große Klasseprüfung würden diesen Schritt erfordern. Ob es gelingt, das MS ,,FERNANDO" hierdurch dauerhaft zu stabilisieren, darf angesichts der nach wie vor katastrophalen Situation der maritimen Wirtschaft ernsthaft bezweifelt werden. Viel zu oft sind Schiffsfonds trotz erheblicher Sanierungsbeiträge der betroffenen Anleger letztlich doch in die Insolvenz geraten.

Höchste Zeit zu handeln

Die geschädigten Anleger sollten dieser Entwicklung, die den Totalverlust der in den Lloyd Flottenfonds IV investierten Ersparnisse befürchten lässt, nicht länger tatenlos zusehen, und stattdessen den Rat eines auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalts einholen. Dank einer mittlerweile ausgesprochen anlegerfreundlichen Rechtsprechung besteht in vielen Fällen die Möglichkeit, den durch die Fondsbeteiligung erlittenen Vermögensschaden ersetzt zu bekommen.

Es bestehen daher gute Gründe der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds ,,Lloyd-Flottenfonds IV (LF 48)" beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.d e

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3

Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.02.2013 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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