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Lignum Sachwert Edelholz AG: Anleger können Forderungen anmelden

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 5 Min. Lesezeit · 930 Wörter · 277 Aufrufe

Investitionen in nachhaltige Kapitalanlagen, die auch noch Rendite abwerfen sollen, sind schon etlichen Anlegern zum Verhängnis geworden.

Auch die Anleger der Lignum Sachwert Edelholz AG mussten dies erfahren. Das Unternehmen ist seit April 2016 insolvent; das Amtsgericht Charlottenburg hat am 10. Januar 2017 das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 36I IN 1853/16).

„Leider wird bei vermeintlich nachhaltigen Geldanlagen auch oft mit dem ökologischen Gewissen der Anleger gespielt. Diese möchten eigentlich in den Umweltschutz investieren und erleben dann ein finanzielles Desaster. Dann geht es darum, zu retten, was noch zu retten ist“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi.

Für die geschädigten Anleger der Lignum Sachwert Edelholz AG bedeutet dies in einem ersten Schritt, ihre Forderungen beim zuständigen Insolvenzverwalter anzumelden. Dazu hat das AG Charlottenburg eine Frist bis zum 1. April gesetzt. Bereits einen Monat zuvor, am 1. März, ist der Berichtstermin.

Bei der Lignum Sachwert Edelholz AG konnten die Anleger in Edelhölzer und Plantagen in Bulgarien investieren. Allerdings hatte die Lignum Sachwert Edelholz AG nicht die notwendigen Emissionsprospekte vorgelegt. Daraufhin verbot die Finanzaufsicht BaFin im März 2016 den Vertrieb der Vermögensanlagen „Nobilis Rent“, „Nobilis Priva“ und „Nobilis Vita“. Nur wenig später folgte der Insolvenzantrag. Den schwarzen Peter für die Pleite wollte das Unternehmen dann auch noch der BaFin zuschieben. „Die Finanzaufsicht hat richtigerweise darauf bestanden, dass die nach dem Kleinanlegerschutzgesetz notwendigen Emissionsprospekte vorgelegt werden. Die Frage ist doch eher, warum dies nicht geschehen ist? Das lässt schon vermuten, dass mit den Anlagen etwas nicht stimmte“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Einen Teil der finanziellen Verluste können die Anleger im Insolvenzverfahren zurückerhalten. Wie hoch die Insolvenzquote ausfallen wird, ist maßgeblich von der zur Verfügung stehenden Insolvenzmasse abhängig. „Die reicht in der Regel aber nicht aus, um alle Forderungen der Gläubiger zu befriedigen. Daher müssen die Anleger weiterhin mit Verlusten rechnen“, erklärt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Allerdings können die Anleger unabhängig vom Insolvenzverfahren noch weitere rechtliche Möglichkeiten prüfen lassen. In Betracht kommen dabei auch Schadensersatzansprüche gegen die Unternehmensverantwortlichen und gegen die Anlageberater bzw. Vermittler. „Die Anleger hätten auch umfassend über die Risiken der Geldanlage aufgeklärt werden müssen. Ist dies nicht geschehen, können z.B. Schadensersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lignum Sachwert Edelholz AG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lignum Sachwert Edelholz AG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.01.2017 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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