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LG Nürnberg-Fürth: Schadensersatzanspruch der MLR-Anleger gegen die Fondsinitiatoren

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 686 Wörter · 487 Aufrufe

Die Vertragsbeziehungen der MLR mit der LMVO GmbH und somit der Einfluss der Frau Marion Klein auf die MLR seien im Prospekt nur unzureichend dargestellt – so das LG Nürnberg-Fürth in seinem Urteil vom 11.03.2016 (Az.: 10 O 6955/15).

Durch die Nichtoffenlegung der weiteren Verträge zwischen der MLR und der LMVO GmbH, durch die teils für den Fondskonzept essenzielle Aufgaben an die LMVO GmbH übertragen wurden, war es für die Anleger nicht erkennbar, dass die Fondsgesellschaft faktisch von Frau Marion Klein und Herrn Peter Klein gesteuert wurde.

Das LG Nürnberg-Fürth verurteilte Frau Marion Klein als Gründungskommanditistin auf Schadensersatz aus Prospekthaftung im weiteren Sinne. Daneben haftet der Ehemann der Frau Marion Klein, Herr Peter Klein als faktischer Geschäftsführer der MLR auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Nach den Gesamtumständen bestand für das LG Nürnberg-Fürth kein Zweifel an einer vorsätzlichen Handlungsweise des Herrn Peter Klein.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „MLR Beteiligungsgesellschaft mbh & Co. KG und MLR 2“ anschließen.

Weitere Informationen so wie einen Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft MLR Beteiligungsgesellschaft können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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