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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Lebensversicherungen: Rücktritt oder Vertragsanfechtung?

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 649 Wörter · 278 Aufrufe

Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozessfinanzierungsgesellschaft, war eine der ersten, die vor den Fondsgebundenen Lebensversicherungen gewarnt und für die Geschädigten reagiert hat.

Sie hat für Kunden den Vertragsrücktritt bereits durchgesetzt – und das rechtskräftig. Die Prozessfinanzierungsgesellschaft hat im vergangenen Jahr mehr als 2.500 Lebensversicherungsverträge geprüft und vertritt aktuell über 1.000 Geschädigte mit ihren Ansprüchen. Gestützt auf mehrere unabhängige Gutachten, raten die Rechtsexperten der Prozessfinanzierungsgesellschaft vom bloßen Rücktritt vom Versicherungsvertrag – speziell bei Fondsgebundenen Lebensversicherungen – ab. Es wurden bereits mehrere Klagen eingebracht.

Die Entwicklung dieser Prozesse zeigt, dass die Versicherungen beim Vertragsrücktritt wegen falscher Rücktritts-Belehrung der Kunden sehr gelassen oder gar nicht reagieren. Die Anfechtung dieser Verträge wegen Irreführung der Kunden und Arglist bereiten den Versicherungen aufgrund der Sichtung unserer Spezialgutachten jedoch ernsthafte Sorgen! Die Geschädigten haben hier deutlich mehr Aussicht auf eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer Ansprüche“, erklärt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Hans-Jörg Vogl. Der Rechtsanwalt hat jahrzehntelange Erfahrung in der Vertretung geschädigter Kapitalmarktanleger und Versicherungsnehmer.

Arglist der Versicherungen

Aufgrund zahlreicher Gerichtsurteile und Gutachten namhafter Sachverständiger sind die Experten der Prozessfinanzierungsgesellschaft der Ansicht, dass die Versicherungen ihre Kunden beim Abschluss der Fondsgebundenen Lebensversicherungen über die Renditeerwartungen bewusst getäuscht haben. Hier hat der Bundesgerichtshof bereits ausgesprochen, dass die Versicherungen – quasi als Strafe – jenen Betrag an die Kunden auszahlen müssen, den diesen in Täuschungsabsicht versprochen wurde. „Daher empfehlen die Rechtsexperten den Geschädigten die Anfechtung der Verträge wegen Arglist, als den bloßen Vertrags-Rücktritt. Sowohl die Erfolgsaussichten im Klagefall, als auch der Entschädigungsbetrag für den Kunden ist höher“, betont ein Vorstandsmitglied der Prozessfinanzierungsgesellschaft.

Erste große Klagewelle gegen Versicherungen noch im Frühjahr 2017

In den über 1.000 Fällen, die der Prozessfinanzierungsgesellschaft von Geschädigten anvertraut wurden, kommt nun Bewegung: noch im Frühjahr 2017 will die Prozessfinanzierungsgesellschaft weitere Klagen einbringen lassen, sollten die laufenden Gespräche mit Versicherungen nicht auch die gewünschte Entwicklung nehmen. Mehrere positive Urteile in Deutschland und Österreich stimmen die Rechtsexperten der Prozessfinanzierungsgesellschaft und die Geschädigten zuversichtlich. Durch die komplette Prozesskostenfinanzierung und ein Honorar nur im Erfolgsfall gehen Kunden keinerlei finanzielles Risiko ein. Lassen auch Sie sich kostenlos von den erfahrenen Rechtsanwälten des BSZ e.V. und der Prozessfinanzierungsgesellschaft beraten und schließen Sie sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung an.

Weitere Geschädigte sowie verunsicherte Makler können sich im Rahmen der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Lebensversicherung“ von den Experten des Prozessfinanzierers kostenlos beraten lassen. Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherungsfonds kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9698134caf6fcab6dc31bc25e2a0c709

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu www.anwalts-toplisten.de

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.02.2017 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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