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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Lebensversicherungen: Geld zurück durch Widerspruch

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 852 Wörter · 336 Aufrufe

Bei zwischen 1994 und 2007 nach dem sog. Policenmodell abgeschlossenen Lebensversicherungen bestehen gute Möglichkeiten, den Versicherungsvertrag widerrufen zu können.

Der Grund: Bei vielen Policen haben die Versicherungsunternehmen eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet. Anders als bei Immobiliendarlehen kann in diesen Fällen immer noch der Widerrufsjoker gezogen werden.

Die Lebensversicherung ist bei vielen Menschen ein Baustein für die finanzielle Absicherung im Alter. Aus verschiedenen Gründen kann es aber sein, dass dieser Baustein nicht mehr zur aktuellen Lebenssituation passt. Da die Verträge aber in der Regel lange Laufzeiten haben, ist ein vorzeitiger Ausstieg mit finanziellen Verlusten verbunden. Die Versicherer zahlen dann nur den zumeist enttäuschenden Rückkaufswert. „Die Alternative zur vorzeitigen Kündigung kann aber der Widerspruch sein. Den Weg dazu hat der BGH freigemacht. Anders als bei der Kündigung wird der Vertrag dann rückabgewickelt und der Versicherungsnehmer erhält seine Prämienzahlungen fast vollständig zurück“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Florian Hitzler.

Zwischen dem 29. Juli 1994 und 31. Dezember 2007 wurden Lebens- und Rentenversicherungen häufig nach dem sog. Policenmodell abgeschlossen. Dabei besagte eine Klausel, dass das Widerspruchsrecht des Versicherungsnehmers spätestens ein Jahr nach Zahlung der ersten Prämie erlischt. Dies galt auch dann, wenn der Verbraucher nicht über seine Widerrufsmöglichkeiten aufgeklärt wurde. Diese Klausel wurde vom BGH inzwischen gekippt, da sie nicht mit europäischem Recht vereinbar ist. Dadurch besteht das Widerrufsrechts des Verbrauchers weiter fort, wenn er nicht ordnungsgemäß über seine Widerspruchsmöglichkeiten belehrt wurde. Die Widerrufsfrist wurde dann nicht in Gang gesetzt, so dass der Widerspruch auch viele Jahre nach Abschluss noch erfolgen kann.

Nach einem erfolgreichen Widerspruch wird die Lebensversicherung komplett rückabgewickelt. Abzüglich eines Betrags für den gewährten Versicherungsschutz erhält der Versicherungsnehmer die gezahlten Prämien zurück. Abschlusskosten oder Verwaltungskosten dürfen nach der Rechtsprechung des BGH nicht zu Lasten des Verbrauchers gehen. Rechtsanwalt Hitzler: „Der Widerspruch kann auch für Verbraucher interessant sein, die ihre Versicherung vorzeitig gekündigt haben. Der finanzielle Schaden durch den vorzeitigen Ausstieg kann dann wieder wettgemacht werden.“ Für den Verbraucher selbst, ist es jedoch nicht leicht zu erkennen, ob er fehlerhaft über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt wurde.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:
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hitz

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.09.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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