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Lebensversicherung: Verbraucher muss über Widerspruchsrecht ordnungsgemäß belehrt werden

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 5 Min. Lesezeit · 995 Wörter · 272 Aufrufe

Der Widerspruch einer Lebensversicherung ist möglich, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt wurde. Dadurch wurde die Widerspruchsfrist nie in Gang gesetzt, sodass der Widerspruch auch Jahre nach Abschluss der Police noch möglich ist.

Verbraucher, die eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung abgeschlossen haben, müssen die Versicherungsunterlagen und Verbraucherinformationen vollständig erhalten haben und ordnungsgemäß über ihre Widerspruchsmöglichkeiten belehrt worden sein. Das war längst nicht immer der Fall. „Besonders bei Versicherungen, die zwischen 1994 und 2007 nach dem sog. Policenmodell abgeschlossen wurden, haben die Versicherungsnehmer häufig nicht alle Informationen erhalten oder wurden nicht ordnungsgemäß belehrt. Aber auch bei anderen Lebens- und Rentenversicherungen kann der Widerspruch noch möglich sein – selbst wenn der Abschluss Jahre her ist oder die Versicherungspolice schon wieder gekündigt wurde“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Simon Kanz.

Schon vor einem guten Jahr stellte das OLG Karlsruhe klar, dass die Widerrufsbelehrungen nicht nur inhaltlich, sondern auch formal den Anforderungen entsprechen müssen (Az.: 12 U 116/15). In dem Fall hatte eine Verbraucherin im Jahr 2004 eine fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen und rund zehn Jahre später den Widerspruch erklärt. Das OLG Karlsruhe erklärte, dass der Widerspruch wirksam erfolgt sei. Denn in den Versicherungsbedingungen wurde lediglich darauf hingewiesen, dass der Versicherungsnehmer ein Widerspruchsrecht habe. Die näheren Angaben dazu waren aber unter einem Punkt in den Verbraucherinformationen zu finden. Dies sei nicht ausreichend, entschied das OLG. In der Widerrufsbelehrung selbst müsse auf den Fristbeginn und die Fristdauer hingewiesen werden. Eine Bezugnahme auf eine inhaltlich zwar zutreffende aber nicht hervorgehobene Belehrung in der Verbraucherinformation sei nicht ausreichend. Daher sei die Verbraucherin nicht ordnungsgemäß belehrt worden und der Widerspruch wirksam erfolgt.

„Der Vorteil des Widerspruchs im Vergleich zur Kündigung der Police ist, dass der Verbraucher seine geleisteten Prämien und nicht nur den Rückkaufswert zurückerhält. Die Differenz kann schnell einige tausend Euro ausmachen“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen bundesweit Verbraucher beim Widerruf der Lebens- oder Rentenversicherung und prüfen, ob die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Die Anlegerschutzanwälte der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung bieten den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an. Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit, Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.01.2017 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

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