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Landgericht Köln stoppt geplante Daten-Drosselung

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 1 Min. Lesezeit · 296 Wörter · 360 Aufrufe

Telekom kann Pläne zur Tempodrosselung bei Festnetz-Flatrates vorerst nicht umsetzen! Die Telekom hat vor dem Landgericht Köln eine erheblich Schlappe erlitten: die Pläne für eine Tempodrosselung im Festnetz bei Flatrates dürfen vorerst nicht umgesetzt werden.

Die 26. Zivilkammer hat damit einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen statt gegeben. Allerdings kann gegen das Urteil Berufung eingelegt werden. Die Telekom wird sich - so steht zu vermuten - nicht mit dem Urteil zufrieden geben.

Das Unternehmen, das in den letzten Monaten auch als "Drosselkom" verspottet worden war, hatte im April angekündigt, daß, wer ein bestimmtes Datenvolumen im Monat überschreite, danach nur noch langsam im Netz unterwegs sein können. Neue Verträge sollten geändert werden. Begründet wurde dies mit den Kosten, die die Telekom für den Ausbau der Breitbandnetze einsetzen müsse.

DAS Landgericht begründet seine Entscheidung damit, daß der Kunde mit dem Begriff "Flatrate" bei Internetzugängen über das Festnetz einen Festpreis für eine bestimmte Surfgeschwindigkeit verbinde und nicht mit Einschränkungen rechne.

Das Urteil ist sehr zu begrüßen und wird hoffentlich am Ende zugunsten der Endnutzer und Kunden vom zuständigen Oberlandesgericht bestätigt werden, sollte die Telekom Berufung einlegen.

Der Ausbau des deutschen Breitbandnetzes ist dringend erforderlich, zumal Deutschland in den letzten Jahren seinen ursprünglich vorhandenen Vorsprung gegenüber anderen Ländern eingebüßt hat. Daß die Endnutzer für die Nutzung eines schnelleren und leistungsfähigeren Internets mit bezahlen müssen, wird nicht ausbleiben. Die Art und Weise aber, wie die Telekom dies umsetzen will, ist nicht akzeptabel, zumal diese offenbar in den letzten Jahren den rechtzeitigen Ausbau versäumt hat.

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