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Kündigung von Bausparverträgen: Abgeordnete reichen Petition pro Bausparer ein

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 825 Wörter · 473 Aufrufe

Massenhaft kündigen Bausparkassen alte hoch verzinste Bausparverträge. Das ist nicht nur rechtlich umstritten, sondern inzwischen offenbar auch der Politik ein Dorn im Auge. Der Petitionsausschuss des Bundestages verlangt nun Klarheit.

Nach Willen des Petitionsausschusses soll der Gesetzgeber verbindlich regeln, unter welchen Umständen die Bausparkassen einen Bausparvertrag kündigen dürfen. Dabei stellen sich die Abgeordneten auf Seiten der Verbraucher. In der Petition an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heißt es, dass Unternehmen und andere Institutionen das zum Schutz der Verbraucher im BGB verankerte "Ordentliche Kündigungsrechts des Darlehensnehmers" nicht für ihre Zwecke nutzen dürfen. BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, kann diese Forderung nur unterstützen: "Es ist ein Unding, dass eine gesetzliche Regelung, die dem Schutz der Verbraucher dienen soll, derzeit von den Bausparkassen ins Gegenteil verkehrt wird."

Im Kern geht es um den Paragraphen 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB. Dieser Passus besagt, dass der Darlehensnehmer einen Darlehensvertrag mit gebundenem Zinssatz nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang des Darlehens ganz oder teilweise kündigen darf. Diese Regelung machen sich derzeit die Bausparkassen und damit eine Besonderheit von Bausparverträgen zu Nutze. Denn in der Ansparphase befindet sich die Bausparkasse in der Rolle des Darlehensnehmers und wechselt nur bei Inanspruchnahme des Bauspardarlehens in die Rolle des Kreditgebers. "Dennoch ist nicht davon auszugehen, dass der Gesetzgeber mit dieser Regelung die Kreditinstitute schützen wollte. Vielmehr soll der Verbraucher geschützt werden", sagt Cäsar-Preller.

Die Gerichte sehen dies jedoch bislang unterschiedlich. Während einige Oberlandesgerichte pro Bausparkasse entschieden haben, haben sich andere auf Seiten der Bausparer gestellt. Die jüngsten Urteile sind zur Revision zugelassen, so dass letztlich der Bundesgerichtshof eine Grundsatzentscheidung treffen und für Klarheit sorgen muss. "So lange die Rechtslage nicht eindeutig geklärt ist, sollten Bausparer sich gegen die Kündigung ihres Bausparvertrags wehren und sich nicht einfach aus einem gut verzinsten Vertrag drängen lassen", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bausparkasse anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bausparkasse kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=0fb51cff4abfccdede04ee5b9f65a8ea

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.09.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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