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Kündigung Ihres Bausparvertrages erhalten?? BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte prüfen die Kündigung.

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 707 Wörter · 392 Aufrufe

Sie haben eine Kündigung Ihres Bausparvertrages erhalten, wollen diesen aber weiter besparen und von den hohen Zinsen profitieren? Dann müssen Sie etwas gegen die Kündigung unternehmen!

Kunden der BHW Bausparkasse AG, der LBS Baden-Württemberg, der LBS Bayern, der LBS West, der LBS Nord, der Wüstenrot Bausparkasse AG, der Deutsche Bausparkasse Badenia AG, DEBEKA, Schwäbisch Hall, der BSQ Bausparkasse AG sowie anderer Bausparkassen mit vergleichsweise hohen Zinsen bei Bausparverträgen sollten sich angesprochen fühlen!

Bei der Kündigung berufen sich die Bausparkassen auf § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB, wonach Darlehensverträge nach 10 Jahren gekündigt werden können.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Steffens ist der Auffassung, dass den Bausparkassen ein gesetzliches Kündigungsrecht nicht zur Seite steht. Nach seinem Sinn und Zweck ist § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB deren Erachtens nach nicht auf den Fall der Kündigung durch eine Bausparkasse anwendbar.

Diese Auffassung wurde zuletzt durch das Urteil des Amtsgerichts Ludwigsburg, Urteil vom 07.08.2015, Az. 10 C 1154/15, u.a. bestätigt. Es gibt zahlreiche weitere Gerichtsentscheidungen, die die Unwirksamkeit der Kündigungen der Bausparkassen feststellen.

Die Urteile zeigen, dass die Rechtslage keineswegs so klar ist, wie von den Bausparkassen gegenüber ihren Kunden immer dargestellt. Es lohnt sich daher, die Kündigung nicht einfach hinzunehmen, sondern zusammen mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht die Sachlage zu prüfen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen Verbraucher bundesweit wenn Ihnen der Bausparvertrag gekündigt wird. Für die Mitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bausparkassen ist die Erstberatung kostenlos.

Für die Prüfung von Bausparverträgen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bausparkassen beizutreten.

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bausparkasse.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9d30d799f193da5cecf8ebe46a31c29c

Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.12. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

Steff

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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