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KTG Energie AG: Anleger müssen aufpassen

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 5 Min. Lesezeit · 919 Wörter · 501 Aufrufe

Geraten die Anleger der KTG Energie AG doch noch in den Insolvenzstrudel der KTG Agrar? „Es ist fast zu befürchten“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Der Grund für die düsteren Prognosen liegt auf der Hand: Am 20. September teilte die KTG Energie AG mit, dass zwei neue Vorstandsmitglieder bestellt wurden. „Das ist zunächst nicht ungewöhnlich. Schließlich hat die KTG Agrar ihre Anteile an der KTG Energie kürzlich verkauft und der neue Investor hält etwas mehr als 50 Prozent der Anteile. Das Fachgebiet der neuen Vorstände lässt aber aufhorchen“, so Cäsar-Preller. Denn: Bei den neuen Vorständen handelt es sich um zwei Rechtsanwälte einer auf Restrukturierung und Insolvenzrecht spezialisierten Kanzlei. So heißt es in der Mitteilung auch weiter, dass es zu den Aufgaben der neuen Vorstände gehören wird, zu prüfen, ob Gründe für einen Insolvenzantrag vorliegen – sofern sie die Bestellung annehmen. Außerdem hätten alle Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Mandate mit sofortiger Wirkung niedergelegt, teilt das Unternehmen noch mit.

Die Ad-hoc-Mitteilung lässt Raum für Spekulationen und Interpretationen zu. „Entweder hat sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens durch die Insolvenz der KTG Agrar SE so dramatisch verschlechtert, dass der Eintritt einer Insolvenz tatsächlich zu befürchten ist oder es sollen Restrukturierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Beides könnte für die Anleger Verluste bedeuten“, sagt Cäsar-Preller. Interessant ist vor diesem Hintergrund auch, dass die Zinszahlung für die Anleihe der KTG Energie am 28. September fällig wäre. Das Unternehmen hatte die Anleihe im September 2012 mit einer fünfjährigen Laufzeit begeben. Der Zinskupon für die 50 Millionen Euro schwere Inhaber-Teilschuldverschreibung beträgt 7,25 Prozent jährlich.

„Die Insolvenz der KTG Agrar bahnte sich mit einer ausbleibenden Zinszahlung an. Das will nichts heißen, ruft aber ein ungutes Gefühl hervor. Die Anleger der KTG Energie sollten jetzt wachsam bleiben, ob die Zinszahlung pünktlich erfolgt. Sollte es zu Verzögerungen kommen, Änderungen an den Anleihebedingungen geplant sein oder sogar tatsächlich die Insolvenz eintreten, sollten die Anleger unbedingt ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen, ehe sie empfindliche finanzielle Verluste hinnehmen müssen“, so Cäsar-Preller.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft KTG Energie AG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft KTG Energie AG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.09.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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