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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

KTG Agrar SE ist Geschichte – Schadensersatzansprüche der Anleger

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 882 Wörter · 265 Aufrufe

Selbst kühnste Optimisten dürften kaum noch daran glauben, dass für die Anleger im Insolvenzverfahren über die KTG Agrar SE noch viel zu holen ist. Das wurde nach der Gläubigerversammlung am 6. Oktober noch einmal deutlich.

Klar ist, dass die KTG Agrar SE Geschichte ist. Die Versammlung stimmte zu, dass Unternehmen abzuwickeln und auch die Aktien und die beiden Anleihen zum Jahresende von der Börse zu nehmen. Für die Anleger ist das Kapitel KTG Agrar allerdings noch nicht beendet. Denn für sie geht es jetzt darum, ihre Verluste zu minimieren. Viel Hoffnung, dass ihre Forderungen im Insolvenzverfahren auch nur ansatzweise befriedigt werden können, gibt es nicht. Der Agrarkonzern ist überschuldet und alleine die Forderungen der Anleihe-Anleger belaufen sich auf 342 Millionen Euro. Forderungen anderer Gläubiger kommen hinzu. Die wesentlichen Unternehmensteile sind bereits verkauft. Etwas Geld könnte noch durch die Veräußerung der restlichen Beteiligungen in Deutschland, Rumänien und Litauen in die ziemlich leeren Kassen gespült werden. Möglicherweise können auch Organhaftungsansprüche aus der D&O-Versicherung geltend gemacht werden – falls diese überhaupt zahlen muss. „Wesentlich ändern wird sich die Lage der Anleger dadurch nicht mehr“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi .

Dennoch sollten die Forderungen bis zum 17. März beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Immerhin gibt es die Hoffnung, dass zumindest ein geringer Teil der Forderungen befriedigt werden kann. Und nur angemeldete Forderungen können berücksichtigt werden. An hohen Verlusten für die Anleger wird dies allerdings voraussichtlich nichts ändern. „Die Anleger haben aber auch die Möglichkeit, zivilrechtlich vorzugehen“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi. Durch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen lassen sich die Verluste möglicherweise noch deutlich reduzieren. In den Fokus rücken dabei auch die Unternehmens- und Prospektverantwortlichen, die die wirtschaftliche Lage des Unternehmens falsch dargestellt haben könnten. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in diese Richtung laufen bereits.

Auch gegen die Vermittler und Anlageberater können Ansprüche entstanden sein. Sie hätten die Anleger umfassend über die Risiken ihrer Geldanlage aufklären müssen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft KTG Agrar SE anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft KTG Agrar SE kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Telefon: 06071-9816810
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.10.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

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