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Kreditvertrag widerrufen: Widerrufsbelehrung der Paratus AMC GmbH (früher GMAC-RFC Bank) prüfen

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 579 Wörter · 539 Aufrufe
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Verbraucher, die bei der Paratus AMC GmbH (früher GMAC-RFC Bank) ein Darlehen, z.B. zur Immobilienfinanzierung aufgenommen haben, können den Kreditvertrag widerrufen, wenn sie nicht ordnungsgemäß über ihre Widerrufsrecht belehrt wurden.

„Das kann auch für die Besitzer von Schrottimmobilien hilfreich sein“, erklärt BSz e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Seine Kanzlei vertritt einige Mandanten, die bei der damaligen GMAC-RFC Bank GmbH, einen Kredit aufgenommen hatten, um damit den Kauf einer Immobilie zu finanzieren. „Als sich dann heraus stellte, dass es sich um eine so genannte Schrottimmobilie handelte, war die Enttäuschung natürlich groß. Und der finanzielle Schaden noch größer“, so Cäsar-Preller. Allerdings müssen die Verbraucher nicht zwangsläufig auf dem Schaden sitzen bleiben.

In der Zwischenzeit gibt es verschiedene Gerichtsurteile, die besagen, dass Banken bei einer hundertprozentigen Vollfinanzierung haftbar gemacht werden können, wenn sie die Immobilie zwar besichtigt aber vor dem überteuerten Kaufpreis die Augen verschlossen habe. „Zwischen Kunden und Bank gibt es in der Regel ein Vertrauensverhältnis. Hält die Bank den Kaufpreis einer Immobilie für angemessen, vertraut der Kunde dementsprechend auf dieses Urteil. Daher steht die Bank auch in der Verantwortung und kann die Mängel an der Immobilie bzw. einen überteuerten Kaufpreis nicht einfach so ignorieren. Insbesondere dann nicht, wenn die Kreditauszahlung von einer vorherigen Bewertung der Immobilie abhängig gemacht wurde. Im Idealfall kann der Kauf rückabgewickelt werden“, erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Damit werde in der Rechtsprechung auch mehr und mehr Abstand davon genommen, dass Sittenwidrigkeit erst bei einer Überteuerung von rund 100 Prozent vorliegt.

Eine andere Möglichkeit, nicht nur für Schrottimmobilienbesitzer, ist, den sog. „Widerrufsjoker“ zu ziehen und sich so von seinem Kreditvertrag zu trennen. „Die Zinsen sind nach wie vor extrem niedrig. Aber Verbraucher mit älteren Kreditverträgen können davon nicht profitieren. Denn bei einer vorzeitigen Ablösung des Kredits wird in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Die entfällt aber bei einem erfolgreichen Widerruf“, so der Fachanwalt.

Der Widerruf eines Kreditvertrags ist möglich, wenn die verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Dazu reichen schon geringfügige Abweichungen von der Musterwiderrufsbelehrung. Ist dies der Fall, kann der Darlehensvertrag auch Jahre nach dem Abschluss noch widerrufen werden. Dadurch wird eine Umschuldung zu wesentlich günstigeren Konditionen möglich. „Das kann auch für die Besitzer von Schrottimmobilien interessant sein: Liegt bei dem Kredit und dem Immobilienkauf ein so genanntes verbundenes Geschäft im juristischen Sinne vor, muss nicht zwangsläufig das Darlehen an die Bank zurückgezahlt werden, sondern es reicht unter Umständen der Bank die Immobilie zu übertragen“, erläutert der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Ob eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vorliegt, muss immer im Einzelfall geprüft werden. Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Paratus AMC GmbH. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Telefon: 06071-9816810
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.01.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp

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