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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Kreditablösung ohne Vorfälligkeitsentschädigung

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 2 Min. Lesezeit · 463 Wörter · 319 Aufrufe
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Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ® e.V.

Aufgrund der derzeitigen Zinsentwicklung wünschen sicherlich viele Kreditnehmer ihre bestehenden Kreditverträge vorzeitig zu beenden, um in den Genuss günstigerer Zinsen zu gelangen. Dies ist in der Regel mit der je nach Kreditsumme durchaus erheblichen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank verbunden.

Allerdings ist es durchaus möglich, dass sich Kreditnehmer auch ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aus ihrem Kreditvertrag lösen können. Diese Möglichkeit besteht für Darlehensnehmer, die zwischen 2002 und Mitte 2010 ein Verbraucherdarlehen aufgenommen haben.

,,Die Möglichkeit eröffnet sich deswegen, weil zu jedem Verbraucherkreditvertrag eine Widerrufsbelehrung erteilt werden muss. Diese Widerrufserklärung ermöglicht es dem Darlehensnehmer, seine Unterschrift unter dem Darlehensvertrag binnen zwei Wochen zu widerrufen", erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Limmer.

Durch die Rechtsprechung der vergangenen Jahre sowohl des Europäischen Gerichtshofes als auch des Bundesgerichtshofes ist die Frage, ob eine Widerrufsbelehrung in korrekter Form erfolgt ist, weitgehend geklärt. Es hat sich herausgestellt, dass Widerrufsbelehrungen auch in Darlehensverträgen häufig unwirksam sind.

,,Liegt ein Fehler bei der Widerrufsbelehrung vor, können viele Verbraucher noch Jahre nach Vertragsschluss ihren Darlehensvertrag widerrufen und damit ihr Darlehen vorzeitig auflösen", so der Rechtanwalt.

Die Kündigung des Darlehens ist somit nicht notwendig, es reicht der Widerruf. Die Folge des Widerrufes ist, dass der Darlehensvertrag rückabgewickelt wird, d. h. die Darlehenssumme muss zurückgezahlt werden und für das Darlehen muss eine Nutzungsentschädigung nach dem durchschnittlichen Zinssatz vom Verbraucher an die Bank entrichtet werden. Diese Nutzungsentschädigung ist in der Regel durch die gezahlten Zinsen bereits abgedeckt.

Die wichtige Folge des Widerrufes ist jedoch, dass beim Widerruf keine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden muss, weil aufgrund des Widerrufes kein wirksamer Darlehensvertrag zustande gekommen ist.

,,Die Anzahl der fehlerhaften Widerrufsbelehrungen bei Banken und Sparkassen dürfte recht hoch sein", so der BSZ e.V. Vertrauensanwalt.

Wer also aus seinem Verbraucherdarlehen aussteigen möchte, sollte den Rat eines mit diesem Rechtsgebiet vertrauten Anwalts in Anspruch nehmen, da jeder Fall individuell geprüft werden muss. Es dürfte selbstverständlich sein, dass der Verbraucher bereits eine Anschlussfinanzierung bereit haben sollte, wenn er einen Darlehensvertrag widerrufen will und die Vorfälligkeitsentschädigung sollte keine unerhebliche Summe sein, da sich ansonsten der Aufwand nicht lohnt.

Es bestehen daher gute Gründe, der Interessengemeinschaft des BSZ e.V. "Bank und Finanzierung" beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3

Dieser Text gibt den Beitrag vom 03. 06. 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Beurteilung der Sach- und Rechtslage führen.
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Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

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