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„König von Deutschland“ verurteilt – Geld der Anleger veruntreut

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 875 Wörter · 405 Aufrufe

Die Zeiten der Monarchie sind in Deutschland eigentlich lange vorbei. Eigentlich. Denn es gibt auch einen selbst ernannten „König von Deutschland“ – Peter Fitzek. Doch der muss sein „Königreich“ auf absehbare Zeit vom Gefängnis aus regieren. Das Landgericht Halle verurteilte ihn am 15. März zu drei Jahren und acht Monaten Haft wegen schwerer Untreue und unerlaubter Bankgeschäfte.

Die Geschichte des selbst ernannten „Königs von Deutschland“ ist so kurios wie sein „Königreich“ klein ist und sich auf ein altes Krankenhausgelände in Wittenberg beschränkt. Zum Lachen ist sie trotzdem nicht. „Besonders nicht für die Menschen, die ihm sein Geld anvertraut haben und nun fürchten müssen, dass sie nicht mehr viel davon wiedersehen werden“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Joachim Cäsar-Preller.

Ein kurzer Blick zurück: 2012 rief Fitzek das „Königreich Deutschland“ aus und krönte sich selbst zum König. In seinem Reich galten seine Gesetze, da er die Bundesrepublik Deutschland nicht anerkennt und der Verfassungsschutz ihn deshalb in die Nähe der Reichsbürger rückt. Zu seinem Königreich gehört auch eine eigene Bank und hier sammelte er Gelder von ca. 500 Anlegern ein, die ihm zum Teil offenbar auch hohe Summen anvertraut haben. Die Erlaubnis der Finanzaufsicht BaFin für diese Bankgeschäfte hatte er nicht. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, unerlaubte Bankgeschäfte in einem Volumen von 2,3 Millionen Euro betrieben und einen großen Teil der Gelder veruntreut zu haben. Denn das Geld ist offenbar überwiegend in seine eigenen Taschen geflossen. Der Verbleib von rund 1,3 Millionen Euro ist unklar, da es keine Buchführung gegeben habe. Gegen das Urteil hat der selbsternannte König natürlich Revision eingelegt.

„Die meisten Anleger werden sich die Verwendung ihrer Gelder sicher anders vorgestellt haben. Sie müssen Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn sie nicht auf den Verlusten sitzen bleiben möchten“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Immerhin scheint noch nicht alles Geld in dubiosen Kanälen versickert zu sein und möglicherweise lassen sich auch noch Vermögenswerte sicherstellen. „Um darauf Zugriff zu haben, müssen die Anleger aber handeln“, sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Betroffene Anleger des König von Deutschland (Fitzek) können ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Verttrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Verttrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft König von Deutschland (Fitzek) anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft König von Deutschland (Fitzek) kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

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