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Kinder auf Reisen

L Lexport - Älter werden mit Recht 2 Min. Lesezeit · 477 Wörter · 1.149 Aufrufe

Welche Reisedokumente sind notwendig und sinnvoll, wenn ein Kind ohne seine Eltern bzw. einen Elternteil, z.B. mit den Großeltern oder befreundeten Familien auf Reisen geht?

Eine Reisegenehmigung trägt dem Umstand Rechnung, dass Kinder unter 16 Jahren nicht ohne Betreuung von Erwachsenen verreisen dürfen. Neben dem obligatorischen Personalausweis beziehungsweise dem Reisepass sollten alleinreisende Kinder daher eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern, die darin die Reise ausdrücklich erlauben, mit sich führen.

Aber auch wenn eine andere volljährige Person mitreist, die nicht das -alleinige- Sorgerecht hat, sollte eine Reisegenehmigung mitgeführt werden; das kann ein Elternteil sein, aber auch Verwandte, die Eltern eines Schulfreundes oder der Sportverein, mit dem das Kind auf Reisen geht.

Kinder, die ohne eine solche Genehmigung ins Ausland reisen, können an der Grenze zurückgewiesen werden. Denn es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Kind die Sache mit der Selbständigkeit zu wörtlich genommen hat oder eine Kindesentziehung im Raum steht.

Welchen Inhalt muss eine Reisegenehmigung haben?

Neben der schriftlichen Erlaubnis der Sorgeberechtigten müssen in der Genehmigung das Ziel der Reise und die Reisedauer (bzw. der Zeitraum, für den die Genehmigung gelten soll) vermerkt sein. Reist eine volljährige Begleitperson mit, die nicht das -alleinige- Sorgerecht hat, sollte auch deren Daten im Dokument stehen.

Neben den Daten der Sorgeberechtigten müssen zusätzlich Kopien der Personalausweise bzw. Reisepässe der Sorgeberechtigten mitgeführt werden. Nur so kann ein Polizist oder Zollbeamter im Ausland sicher sein, dass die Unterschriften auf der Genehmigung nicht gefälscht wurden.

Haben beide Elternteile das Sorgerecht, müssen auch beide unterschreiben.

Die Reisegenehmigung sollte zumindest zweisprachig in Deutsch und Englisch abgefasst sein und nicht älter als 6 Monate sein.

Eine zweisprachige Reisegenehmigung zum Download gibt es kostenlos unter folgendem Link: https://www.lexport.de/rubrik/internationale-vollmachten-eu/gesundheitsvollmacht-eu-minderjaehriger

Einige Länder verlangen eine Genehmigung in der Landessprache und Unterschriftsbeglaubigungen. Die jeweilige Botschaft des Ziellandes gibt darüber Auskunft.

Von der Reisegenehmigung zu unterscheiden ist die Reisevollmacht für den Fall, dass ein ohne die Eltern reisendes Kind auf der Reise erkrankt oder einen Unfall erleidet und die Einwilligung in eine ärztliche Behandlung erforderlich wird.

Soll in diesem Fall die Begleitperson (Verwandte, Freunde) oder ein Erwachsener in der Gastfamilie in den gesundheitlichen Angelegenheiten des Kindes handeln dürfen, müssen die Eltern diese Person in einer speziellen Vollmacht hierzu ermächtigen.

Die Gesundheitsvollmacht sollte zumindest auch in die englische Sprache übersetzt- und die Unterschriften der Eltern von einem Notar beglaubigt sein.

Die Urkunde muss dann noch mit einer sog. Apostille versehen werden. Was ist eine „Apostille“?

Eine Apostille bezeugt im internationalen Urkundenverkehr die Echtheit der beglaubigten Urkunde. In den Bundesländern ist die Zuständigkeit für die Apostille nicht einheitlich geregelt.

Der Notar, der die Unterschrift(en) beglaubigt, kann Auskunft geben, wer am Wohnort für die Erteilung einer Apostille zuständig ist.

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