KFW-Darlehen und die Besonderheiten beim Widerrufsrecht
KFW-Darlehen können grundsätzlich auch widerrufen werden. Für den Kreditnehmer als Existenzgründer einer Arztpraxis, eines Kaufs eines Unternehmens, den Kauf eines Anteils an einer Apotheker usw. sind besondere gesetzliche Regelungen für das KFW-Darlehen zu beachten.
Entscheidend ist u.a. der Zeitraum, in welchem das KFW-Darlehen abgeschlossen wurde. Der Zeitraum bedingt die gesetzlichen Regelungen, die über die Zuordnung des KFW-Darlehens zu den Vorschriften als Verbraucherdarlehen und der Anwendbarkeit der gesetzlichen Regeln entscheiden. Insbesondere geht es darum, ob ein KFW-Darlehen ein Verbraucherdarlehen ist. Dies beinhaltet einen besonderen Schutz für den Kreditnehmer. Als Verbraucherdarlehen wäre zwingend über ein Widerrufsrecht zu belehren gewesen.
Der erste Zeitraum erstreckt sich vom 1. August 2002 bis zum 10.Juni 2010. Nach § 491 Abs. 2 Nr. 3 BGb lag kein Verbraucherdarlehen vor, somit auch kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn der Kreditnehmer direkt mit der KFW oder einer Landesförderungsanstalt abgeschlossen hat.
Ab dem Zeitraum 11.Juni 2010 bis 12. Juni 2014 gibt es für KFW-Darlehen, die ein Kreditkunde mit seinem Kreditinstitut direkt abgeschlossen hat - die als durchgeleitete Darlehen bezeichnet werden -kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Es kommt zudem auf die Umstände beim Abschluss des Vertrages sehr an. Eine spezialisierte BSZ e.V. Vertrauenskanzlei berät KFW-Kunden gern, weil sie Verfahren vor Gericht führt und Erfahrungen damit hat. Diese Kanzlei klagt bei Apobank Krediten mit KFW-Förderung für Ärzte in der Existenzgründung.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „KFW-Darlehen“. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=4ee3cc3de6bba192a2e52913f7177118
Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.07.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
steff
Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.