Di, 21. Jul 🇩🇪 DE 🌐 EN DE Preise
AD-HOC Aktuelle Ad-Hoc-Meldungen: 11:46 Doosan Bobcat Bensheim startet Sommer-Aktion: Drei Teleskoplader zum S.... 11:46 Doosan Bobcat Bensheim startet Sommer-Aktion: Drei Teleskoplader zum S.... 11:43 Wohnmobilreisen 2026: Frankreich gewinnt bei deutschen Campern an Bede.... 11:43 Wohnmobilreisen 2026: Frankreich gewinnt bei deutschen Campern an Bede.... 11:40 IT-Personalberatung SK Solution Consulting: Zukunft braucht Champions. 11:39 IT-Personalberatung SK Solution Consulting: Zukunft braucht Champions. 11:37 K&I Schlüsselnotdienst: Günstige 24/7-Türöffnung und moderner Einbruch.... 11:36 K&I Schlüsselnotdienst: Günstige 24/7-Türöffnung und moderner Einbruch....
Recht Für Wirtschaftsjournalisten

Kanzlei Daniel Sebastian- Abmahnung wegen der Datei "100 Dance Party 2015"

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 616 Wörter · 558 Aufrufe

Bundesweite Hilfe bei Geld-Forderung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung

Haben Sie auch eine Daniel Sebastian-Abmahnung bezüglich der Datei "100 Dance Party 2015" erhalten und sollen an die Anwälte Geld bezahlen? Bei uns finden Sie schnelle Hilfe.

Was ist das für eine Abmahnung von der Kanzlei Daniel Sebastian?

Die Anwälte behaupten, dass Sie mittels einer Software ermittelt worden seien, wie Sie über Ihren Internetanschluss illegal die Datei "100 Dance Party 2015" zum Download angeboten hätten. Dabei hätten Sie eine Filesharingsoftware verwendet und angeblich die Rechte der DigiRights Administration GmbH verletzt.

Fraglich ist zudem oft, ob überhaupt eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, für die Sie verantwortlich gemacht werden können. Können Sie weder als Täter- noch als Störer in die Haftung genommen werde, so müssen Sie auch keine Unterlassungserklärung abgeben und keinen Schadensersatz zahlen.

Deshalb: Lassen Sie Ihrer Fall kostenfrei von unseren Vertrauensanwälten prüfen

Wie sollen Sie sich verhalten?

Nun zunächst sollten Sie Ruhe bewahren und dann unser Kontaktformular hier ausfüllen, damit wir Ihnen kostenfrei Hilfe zukommen lassen können. Denn Sie sollten in Ruhe prüfen lassen, ob es sich nur um bloße Abzocke handelt, oder ob tatsächlich jemand die Datei "100 Dance Party 2015" über Ihren Anschluss angeboten hat und Sie als Anschlussinhaber überhaupt verantwortlich gemacht werden können.

Handeln Sie auf keinen Fall überstürzt, denn dann können Sie nicht mehr korrigierbare Fehler begehen. Hüten Sie sich vor einer einfachen „Copy-Paste" Übernahme der im Internet kursierenden üblichen „Standard-Ausreden und -Argumente“. Dies wird Ihnen nicht weiterhelfen und kann die Sache nur unnötig verschärfen. Standard-Ausreden wie z. B. „ich war es nicht, ich war gar nicht zuhause” oder „da muss sich jemand in meinen Anschluss gehackt haben“ überzeugen die Gerichte nicht und wenden eine Verurteilung regelmäßig nicht ab.

Ob Sie bei einer Abmahnung von der Kanzlei Daniel Sebastian auch dann zahlen bzw. wie Sie sich verhalten müssen, wenn herauskommt, dass andere Personen wie z. B. der Lebenspartner, der eigene Nachwuchs oder Partygäste, die Datei "100 Dance Party 2015" illegal im Internet angeboten haben, kann nicht allgemeingültig beantwortet werden. Hierfür bedarf es vielmehr einer Einzelfallprüfung.

Es ist auch nach Mitteilung unserer Vertrauensanwälte dringend davon abzuraten, sofort eine "modifizierte Unterlassungserklärung“ die man aus dem Internet kopiert hat bezüglich der Datei "100 Dance Party 2015" abzugeben und zu glauben, damit wäre man aus der Sache raus.

Zudem kursieren nach Mitteilung unserer Vertrauensanwälte im Internet "modifizierte Unterlassungserklärung“ die nicht ausreichend sind und wohl von den Abmahnern in Umlauf gebracht worden sind, um die Abmahnopfer dazu verleiten diese unzureichende Erklärungen abzugeben, damit diese in eine rechtlich nachteiligere Position geraten.

Deshalb: Die Abgabe einer falsche oder unzureichenden "modifizierten Unterlassungserklärung" kann Ihre Situation viel schlimmer machen!

Beachten Sie insbesondere, dass eine unglücklich formulierte Unterlassungserklärung Sie ein Leben lang binden kann. Verstoßen Sie oder jemand anderes über Ihren Anschluss z.B. 10 Jahre nach Abgabe der Erklärung - wenn Sie dies schon lange vergessen haben - versehentlich gegen Ihre Unterlassungserklärung so kann das für Sie sehr sehr teuer werden.

Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung durch unsere Vertrauensanwälte!
Damit Sie erfahren, wie Sie sich verhalten müssen und wie Sie als Anschlussinhaber die erhaltene Daniel Sebastian-Abmahnung effektiv abwehren können bieten wir Ihnen eine kostenfrei Erstbewertung durch unsere Rechtsanwälte an.

Schlagkräftige Sofort-Hilfe können Sie hier anfordern!

Sie können aber auch gerne erst anrufen: 06071-9816810

abmahnung.live: das Kompetenzzentrum für Abmahnopfer –
Sie haben die Abmahnung,
wir haben die fachkundigen Rechtsanwälte!

BSZ®
Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstraße 49
D-64807 Dieburg
Telefon 06071-9816810
Telefax 06071-9816829
Internet
www.abmahnung.live

Anzeige
Ende Anzeige

Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Sie haben ein rechtliches Anliegen zu dieser Mitteilung? Inhalt melden Eigene Daten entfernen Meldungen sind kostenlos.
Sie sind als Firma oder Pressekontakt dieser Mitteilung hinterlegt? Mit der hinterlegten E-Mail-Adresse bei pressekonto anmelden Sie erhalten einen Anmeldelink per E-Mail – ganz ohne Passwort.