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KAMMERGERICHT BERLIN WEIST BERUFUNG DER SUNRISE ENERGY GMBH ZURÜCK

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 549 Wörter · 366 Aufrufe
Logo des BSZ e.V.
Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ e.V.

Das Unternehmen Sunrise Energy GmbH schloss im Jahr 2007 Kaufverträge mit Anlegern der Debi Select ab. Diese veräußerten ihre Rechte an der Debi Select noch vor Bekanntwerden der finanziellen Schieflage der Debi Select Gruppe an die Sunrise Energy GmbH.

Der erheblich über dem Anlagebetrag liegende Kaufpreis sollte dabei in Raten verteilt über mehrere Jahre gezahlt werden. Nachdem offensichtlich wurde, dass sich die Debi Select Fonds in Schieflage befanden, stellte die Sunrise Energy GmbH teilweise die Ratenzahlungen ein und kündigte an, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte reichte daraufhin im Jahr 2013 für einen Anleger Klage vor dem Landgericht Berlin ein. Das Landgericht gab der Klage statt und verurteilte die Sunrise Energy GmbH zur vertragsgemäßen Zahlung.

Hiergegen legte die Sunrise Energy GmbH Berufung ein.

Mit Verfügung vom 09.02.2015 erteilte das Kammergericht Berlin den Parteien den Hinweis, dass es beabsichtige, die Berufung der Sunrise Energy GmbH zurückzuweisen, da sie keine Aussicht auf Erfolg habe. Denn das Landgericht Berlin habe zutreffend festgestellt, dass zwischen den Parteien wirksame Kaufverträge abgeschlossen worden seien. Auch hätten sich der Kläger und die Sunrise Energy GmbH verbindlich auf einen Kaufpreis geeinigt.

Nachdem die Sunrise Energy GmbH hierzu keine Stellungnahme mehr abgegeben hatte, wies das Kammergericht wie angekündigt die Berufung der Sunrise Energy GmbH zurück.

„Es ist erfreulich, dass sich sowohl das Landgericht als auch das Kammergericht Berlin unserer Rechtsansicht angeschlossen haben“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber, LL.M., M.A.. „Wir sind daher zuversichtlich, dass das Landgericht Berlin auch bei den weiteren von uns für unsere Mandanten geführten Verfahren bei seiner Linie bleibt und die Sunrise Energy GmbH verurteilen wird.“

Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt rät daher betroffenen Vertragspartnern der Sunrise Energy GmbH, ihre Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit 17 Jahren die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Sunrise Energy GmbH beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=4ee3cc3de6bba192a2e52913f7177118

Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.04.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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